14.2 Lagerung
Allgemeine Lagerbedingungen:
trocken (maximal 75% relative Luftfeuchtigkeit)
staubfrei
gleichmässige Umgebungstemperatur
Lagerbedingungen für Seile:
leicht gefettet
Kontakt mit Chemikalien vermeiden (z. B. Batteriesäure)
ohne mechanische Quetsch-, Druck- oder Zugbelastung
Die Seile vor direkter Sonnenstrahlung, Chemikalien, Ver-
schmutzungen und mechanischer Beschädigung schützen.
15
Instandhaltung
15.1 Autorisiertes Wartungspersonal
GEFAHR!
Absturzgefahr! Verletzungsgefahr durch herabstürzende
Gegenstände!
Lebensgefahr durch fehlerhaft durchgeführte Instandset-
zungs- und Wartungsarbeiten!
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, die ein Öffnen des
Produktes erfordern, dürfen nur von folgenden autorisierten
Stellen durchgeführt werden:
–
der TRACTEL Greifzug GmbH
–
Hebezeugwerkstätten, die von der TRACTEL Greifzug
GmbH autorisiert sind
–
Wartungspersonal, das von der TRACTEL Greifzug
GmbH geschult und zertifiziert ist
15.2 Erforderliche Prüfungen
Für die jährliche Sicherheitsüberprüfung und außerordentliche
Prüfungen ist ein schriftlicher Prüfnachweis erforderlich. Die
Prüfungen müssen im mitgelieferten Logbuch eingetragen wer-
den.
Vor jedem Gebrauch
Der ordnungsgemäße Zustand muss vor jedem Gebrauch ge-
prüft werden, siehe '9.4 Inbetriebnahme' auf Seite 14.
Jährliche Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung muss jährlich durchgeführt werden.
Die Sicherheitsüberprüfung darf nur von autorisiertem Wartungs-
personal durchgeführt werden, siehe '15.1 Autorisiertes War-
tungspersonal' auf Seite 19. Abhängig von den Einsatzbedin-
G919.6 - 07/2012
gungen (z. B. Betrieb in stark verschmutzter Umgebung) kann
eine Zwischenprüfung notwendig sein.
Bei Verwendung eines drehungsarmen Seils:
Abhängig von den Einsatz- und Umgebungsbedingungen (ange-
hängte Last, Schmutz am Seil, etc.) kann die Treibscheibe der
Winde vorzeitig verschleißen. Die Treibscheibe muss bei Ver-
schleiß ausgetauscht werden.
Wir empfehlen eine werkseitige Überprüfung durch die
TRACTEL Greifzug GmbH.
Generalüberholung
Die Fristen für eine Generalüberholung sind spätestens (je nach-
dem, was zuerst eintritt):
250 Betriebsstunden bei Geräten mit 12 oder 18 m/min
Seilgeschwindigkeit,
500 Betriebsstunden bei Geräten mit 9 m/min oder geringe-
rer Seilgeschwindigkeit.
10 Jahre nach Herstellung
Wenn eine Generalüberholung durchgeführt wurde, beginnt die
Frist von neuem.
Die Winde muss durch die TRACTEL Greifzug GmbH oder eine
Hebezeugwerkstatt, die von der TRACTEL Greifzug GmbH
autorisiert ist, generalüberholt werden.
Wenden Sie sich direkt an die TRACTEL Greifzug GmbH oder
Ihren Lieferanten.
Außerordentliche Prüfung
Nach jedem Not-Ablass im Handbetrieb muss die Winde durch
die TRACTEL Greifzug GmbH oder eine Hebezeugwerkstatt, die
von der TRACTEL Greifzug GmbH autorisiert ist, überprüft wer-
den (siehe '10.3 Not-Ablass' auf Seite 16).
Beschädigte oder verschlissene Teile müssen ersetzt werden.
15.3 Ablesen des Betriebsstundenzählers
Der Betriebsstundenzähler befindet sich im Klemmkasten der
Winde. Der Betriebsstundenzähler zählt die Zeiten als Betriebs-
stunden, in denen die Winde in Betrieb ist (AUF- oder AB-
Bewegung).
GEFAHR!
Lebensgefahr durch Stromschlag!
–
Schalten Sie die Winde spannungsfrei, indem Sie den
Stecker ziehen.
–
Stecker ziehen.
–
Klemmkasten öffnen.
–
Betriebsstundenzähler ablesen.
–
Betriebsstunden im Logbuch notieren.
–
Klemmkasten schließen.
Montage- und Betriebsanleitung
DE-19