Montage- und Betriebsanleitung
2.2
Hinweise für den Betreiber
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Der Betreiber ist dafür verantwortlich, einen Notfall-Rettungsplan zu erstellen und alle Bediener/Aufsichtführenden darüber zu
informieren. Der Notfall-Rettungsplan muss schriftlich festgelegt und zusammen mit dieser Betriebsanleitung aufbewahrt werden.
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Der Betreiber ist als Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass das Personal alle im Rettungsplan festgelegten Maßnahmen unter
sicheren Bedingungen trainiert.
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Ist mehr als eine Person mit einer der hier beschriebenen Tätigkeiten betraut, so hat der Betreiber einen Aufsichtführenden zu
bestimmen, der weisungsbefugt ist.
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Angebrachte Warnaufkleber und Hinweisschilder müssen jeder Zeit lesbar sein. Fehlende oder nicht mehr lesbare Warnaufkleber
und Hinweisschilder müssen umgehend ersetzt werden.
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Für den Not-Ablass ist ein Mindestgewicht erforderlich.
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Der Betreiber oder Anlagenhersteller muss sicherstellen, dass die Nutzlast für das Überwinden der Haftreibung bei einem
manuellen Not-Ablass in jeder Situation ausreicht (z. B. bei eingeschertem Drahtseil) und die maximale Betriebslast nicht
überschreitet.
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Der Betreiber ist für den korrekten Betrieb und die Einhaltung der Wartungsintervalle verantwortlich.
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Der Betreiber ist verpflichtet, ein Logbuch zu führen. Auf Anfrage kann ein Logbuch mitgeliefert werden.
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Innerhalb der Europäischen Union gilt die EU-Richtlinie 89/391/EWG (Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, in
Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung). Die nationalen Arbeitsschutzbestimmungen im Betreiberland müssen beachtet
werden.
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Stellen Sie geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung, wie z. B. Schutzhandschuhe, Gehörschutz und Absturzsicherung. Zur
persönlichen Schutzausrüstung gehört auch der Schutz gegen extreme Witterungsbedingungen (z. B. Sonnenschutz,
Kälteschutz).
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Beim Betrieb mit einer Funkfernsteuerung darf nur 1 Sender je Empfänger verwendet werden.
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Dem beauftragten Personal müssen diese Anleitung sowie die Anleitungen der Zubehörteile ausgehändigt werden. Die
Dokumente müssen jederzeit zugänglich sein.
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Da Tractel den späteren Anwendungsfall des hier beschriebenen Produkts nicht kennt, ist der Betreiber dazu verpflichtet, sein
Personal über weitere Sicherheitshinweise sowie über ergänzende Wartungsarbeiten zu informieren.
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Sorgen Sie immer für eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes.
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Für die Wahl der Befestigungsmethode und geeignete Anschlagmöglichkeiten ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.
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Befestigungsmittel müssen den Angaben in dieser Anleitung bzw. den gültigen Normen/Richtlinien entsprechen.
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Wenn keine Original-Ersatzteile verwendet werden, ist der sichere Betrieb nicht gewährleistet. Dieses gilt insbesondere, wenn
andere als die für die Anwendung zugelassenen Original-Drahtseile verwendet werden. Garantieansprüche gegenüber dem
Hersteller werden unwirksam.
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Beachten Sie den zulässigen Temperaturbereich, siehe Illustration 1.
2.3
Verantwortung des Anlagenherstellers
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Der Anlagenhersteller ist für den Entwurf, die Herstellung, den Einbau und das Inverkehrbringen sowie für die CE-Kennzeichnung
der Anlage und die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung verantwortlich.
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Die im Lieferumfang der TRACTEL Greifzug GmbH enthaltenen Produkte müssen bestimmungsgemäß verwendet und gemäß
den Angaben in dieser Montage- und Betriebsanleitung montiert werden.
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Die Informationen und Hinweise dieser Montage- und Betriebsanleitung müssen in die Betriebsanweisungen und
Dokumentationen des Anlagenherstellers eingearbeitet und durch anlagenspezifische Angaben (z.B. Vorgehensweise bei
Störungen und Blockierungen) ergänzt werden.
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Ggf. muss ein Prüfbericht beigefügt werden, in dem die statischen und dynamischen Prüfungen im Einzelnen beschrieben sind.
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Angaben zu den Wartungsintervallen des Produkts und des Zubehörs müssen in die Wartungsanweisung der Gesamtanlage
eingearbeitet werden.
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Die Schraubverbindungen zur Befestigung der Winde müssen passend zur den baulichen Gegebenheiten an der Betriebsstätte
sorgfältig ausgewählt werden.
DE-18
G1035.4 – 01/2019