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Die Sicherheits-Tür-Verriegelung entspricht den Anforderungen, die in der
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die elektromagnetische Verträglichkeit (2014 / 30 / EU) festgelegt sind.
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Der Hersteller erklärt die Konformität dieses Produktes und dokumentiert dies
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durch die CE-Deklaration gemäß der BauPVo nach EN 14846 (siehe Kapitel 9).
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Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG
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Berkeser Straße 6
D-98617 Meiningen
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T + 49 (0) 3693 950-0
F + 49 (0) 3693 950-134
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www.winkhaus.de
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Die nachfolgenden Informationen und Abbildungen entsprechen dem aktuellen
Stand unserer Entwicklung und Fertigung dieses Produktes.
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Im Sinne der Kundenzufriedenheit und Zuverlässigkeit der blueMotion
Verriegelung behalten wir uns Änderungen des Produktes vor.
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Alle Angaben innerhalb dieser Bedienungsanleitung wurden unter größter
Sorgfalt zusammengetragen und geprüft.
Durch den ständigen technischen Fortschritt, Änderungen in der Gesetzeslage
und sonstige zwangsläufige Änderungen können wir für die Richtigkeit und
Vollständigkeit des Inhaltes keine Gewähr übernehmen.
Für Anregungen und Hinweise sind wir stets dankbar.
Unter Beachtung der vorliegenden Anleitung und der hier vorgegebenen
Sachverhalte an einer Tür kann die blueMotion Verriegelung problemlos
eingebaut werden.
© Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG, Alle Rechte vorbehalten, Stand: 11/2020
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