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in
Germany
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Sicherheitsbestimmungen
Beim Umgang mit Hebebühnen sind die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGG945: Prüfung
von Hebebühnen; BGR500 Betreiben von Hebebühnen;
(VBG14) einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird besonders
hingewiesen:
• Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht über-
schritten werden. Siehe hierzu die Angaben auf dem
Typenschild.
• Beim Betrieb der Hebebühne ist die Bedienungsanlei-
tung stets zu befolgen.
• Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des Fahrzeugs
vollständig abgesenkt sein und darf nur in der vorgese-
hener Richtung erfolgen.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit oder
mit Sonderausstattungen ist vor dem Positionieren der
Tragarme und anheben des Fahrzeugs vorher zu prüfen
ob Beschädigungen auftreten können.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen
dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der
Hebebühne unterwiesen sind und ihre Beschäftigung
hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen
haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich
mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein.
(Auszug aus BGR500) (siehe Übergabeprotokoll).
• Der korrekte Sitz der Tragteller unter dem Fahrzeug
ist, nach dem das Fahrzeug etwas angehoben wurde,
nochmals zu überprüfen.
• Nach jedem Absetzen des Fahrzeugs sind die Positi-
onen der Tragarme unter den Aufnahmepunkten noch-
mals zu kontrollieren und ggf. zu justieren.
• Bei Demontage schwerer Teile ist die eventuelle Schwer-
punktverlagerung zu berücksichtigen. Das Fahrzeug ist
entsprechend mit geeigneten Mitteln (z.B. Zurrgurte,
Traverse, etc.) gegen Absturz immer abzusichern.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen sich keine
Personen im Arbeitsbereich der Hebebühne aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist verbo-
ten.
• Das Hochklettern an der Hebebühne und am angeho-
benen Fahrzeug ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach In-
standsetzungen an tragenden Teilen muss die Hebebüh-
ne von einem Sachverständigen geprüft werden.
• Fahrzeuge dürfen nur an den vom Fahrzeughersteller
freigegebenen Aufnahmepunkten aufgenommen wer-
den.
• Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu beo-
bachten.
• Die Aufstellung der serienmäßigen Hebebühne in ex-
plosionsgefährdeten Betriebsstätten und feuchten Räu-
men (z.B Waschhallen) ist verboten.
• An der Hebebühne dürfen erst Eingriffe vorgenommen
werden, wenn der Hauptschalter ausgeschaltet und ab-
geschlossen ist.
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Keine Magnete an die Bediensäule bzw.
in der Nähe des Bedienelementes hän-
gen, ansonsten kann es zu Störungen
der Elektronik und zum Ungleichlauf der
Hebebühne führen.
Die an der Hebebühne angebrachten Aufkle-
!
ber wie Warnhinweise, Tragfähigkeitsauf-
kleber, Typenschild und sonstige Hinweise
dürfen nicht mit aggressiven Flüssigkeiten
oder Lösungsmitteln (Verdünner, Aceton,
Nitroverdünnung, Bremsenreiniger, Brems-
flüssigkeit usw.), Säuren, Laugen oder son-
stigen Stoffen in Berührung kommen, da
sonst die Gefahr besteht, dass sich die Be-
schriftung auflöst und die Hinweise nicht
mehr lesbar sind.
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Bedienungsanleitung
Während der Handhabung der
Hebebühne sind die Sicherheits-
bestimmungen unbedingt einzu-
halten. Lesen Sie vor der ersten
Bedienung sorgfältig die Sicher-
heitsbestimmungen in Kapitel 4!
5.1 Positionierung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bildern in die
Hebebühne einfahren bzw. auf den Tragarmen aufneh-
men (Bild A und B).
Bevorzugte Aufnahmesituation
Bild. A) Die Hubsäule muss sich zwischen Lenkrad und den Scharnieren
der Autotür befinden
OPI_SMART LIFT 2.50 SL_V4.0_DE-EN-FR-ES-IT