eine befähigte Person erforderlich (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der erforder-
lichen Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbe-
sondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere
festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen, dass schad-
hafte Tritte der Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass eine Weiterbenutzung bis zur sachgerechten
Instandsetzung bzw. Entsorgung nicht möglich ist.
Trittelement(e):
1. Allgemeine
Prüfpunkte
2. Holm/Sprossen
bzw. Stufen/
Sicherheitsbügel
3. Verbindungs-
elemente,
Beschläge
4. Füße,
Quertraverse
5. Spreizsicherung
6. Kennzeichnungen/
Gebrauchs- und
Bedienungsanleitung
ERGEBNIS
8. Lagerung: Um jegliche Beschädigungen zu vermeiden ist der Tritt beim Transport (z. B. auf Dachträgern oder
im Auto) sicher zu befestigen. Die Lagerung des Tritts sollte in einer trockenen Umgebung senkrecht stehend,
flach liegend oder mittels geeigneter Wandhalterung an der Wand hängend erfolgen. Jegliche Beschädigungen
müssen ausgeschlossen werden und alle Teile vor Witterungsverhältnissen geschützt sein. Der Tritt ist so zu lagern,
dass er vor spielenden Kindern geschützt ist und keine Personen behindert werden (evtl. Stolpergefahr). Weiterhin
ist so zu lagern, dass er nicht ohne Weiteres für kriminelle Zwecke entwendet/genutzt werden kann.
9. Verpackung/Entsorgung: Die Verpackung ist entsprechend den geltenden Bestimmungen und Gesetzen zu ent-
sorgen. Nach Ende der Gebrauchsfähigkeit muss der Tritt entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.
Aluminium ist ein hochwertiges Material und sollte dem Recyclingprozess zugeführt werden. Detaillierte Auskünfte
hierzu erteilt Ihre zuständige Kommune.
10. Gebrauchsdauer: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und regelmäßiger Wartung ist der Tritt ein langfristig
verwendbares Arbeitsmittel.
11. Herstellerangaben: KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG • Am Kreuzweg 3 • D-36304 Alsfeld
Tel.: +49 (0) 66 31 / 7 95-0 • E-Mail: info@krause-systems.de
www.krause-systems.com • Ausgabedatum: 01.06.2024
Prüfpunkte:
Alle Befestigungen (Nieten, Schrauben, Bolzen etc.) müssen vollständig vorhan-
den sein. Sind Befestigungen evtl. locker oder korrodiert? Sind Verunreinigungen
(z.B. Schmutz, Schlamm, Lack, Öl oder Fett) am Tritt vorhanden?
Alle Sprossen/Stufen müssen vollzählig vorhanden sein. Sind Holme, Sprossen/
Stufen bzw. Sicherheitsbügel evtl. verbogen, verdreht, verbeult, rissig oder korro-
diert? Sind Sprossen bzw. Stufen evtl. abgenutzt, lose, korrodiert oder beschä-
digt? Ist die Plattform (wenn vorhanden) oder sind Teile/Befestigungen dieser
beschädigt oder korrodiert oder fehlen?
Führungen, Arretierungen und Sicherheitseinrichtungen auf Funktionalität und
Festigkeit, sowie auf Beschädigungen und Korrosion prüfen. Sind Arretierungen,
Sicherheitseinrichtungen oder Eckversteifungen evt. beschädigt, locker oder kor-
rodiert oder fehlen diese ganz?
Füße, Quertraverse, auf Funktionalität und Festigkeit, sowie auf Beschädigungen
und Korrosion prüfen. Alle Füße/Endkappen müssen vorhanden sein. Sind Füße
locker, verschlissen oder korrodiert?
Technischer Zustand von Gurten, Ketten, Gelenken oder Aussteifungen prüfen.
Sind alle Befestigungspunkte in gutem Zustand? Sind Beschädigungen, Risse,
Korrosion vorhanden?
Sind alle Kennzeichnungen sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung vor-
handen und gut lesbar?
Der Tritt ist in Ordnung kann weiter verwendet werden.
Der Tritt darf erst nach einer Reparatur weiter verwendet werden.
Der Tritt ist defekt und muss entsorgt werden.
ja/nein
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