7 Entsorgung
• Die eingesetzten Materialien sind umweltverträglich.
• Die Möglichkeit der Wieder- bzw. Weiterverwendung (gegebenenfalls
nach Aufarbeitung und Ersatz von Bauteilen) ist vorgesehen.
Recyclingfähigkeit ist durch entsprechende Werkstoffauswahl und durch
Demontagefähigkeit gegeben.
• Achtloses Entsorgen des Produkts kann zu Umweltverschmutzungen führen.
• Entsorgung elektrischer Komponenten:
– Elektrische Komponenten, Werkzeuge, Batterien und Verpackungen
müssen im Einklang mit Umweltschutz-Verordnungen recycelt werden.
– Entsorgen Sie nie elektrische Komponenten, Werkzeuge und
Akkumulatoren/ Batterien über den Hausmüll oder Gewerbemüll!
• Nur in EU-Ländern:
– Gemäß der aktuell gültigen europäischen Richtlinie zu Elektro- und
Elektronikgeräte-Abfall (WEEE) und ihrer Umsetzung in nationales
Recht müssen elektrische Komponenten und Geräte, die nicht
mehr benutzt werden, getrennt gesammelt und im Einklang mit
Umweltschutz-Verordnungen recycelt werden.
– Gemäß der aktuell gültigen europäischen Richtlinie WEEE müssen
erschöpfte oder defekte Akkumulatoren/ Batterien recycelt werden.
– Das Produkt darf keine nicht vorschriftsmäßige fremde Substanz
oder fremde Komponente enthalten, wenn es recycelt wird.
• Entsorgen Sie das Produkt nach den nationalen Bestimmungen Ihres
Landes.
8 Erweiterung und Umbau
• Sie dürfen das Produkt nicht umbauen.
• Die Gewährleistung von Bosch Rexroth AG gilt nur für die ausgelieferte
Konfi guration und Erweiterungen, die bei der Konfi guration
berücksichtigt wurden. Nach einem Umbau oder einer Erweiterung, die
über die hier beschriebenen Umbauten bzw. Erweiterungen hinausgeht,
erlischt die Gewährleistung.
Entsorgung | APAS test device CT-H
3 842 562 818, Ausgabe 08.2021, Bosch Rexroth AG
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