• Es ist ein Wartungsprogramm, regelmäßige Überprüfungen und eine Verlängerung der durchschnittlichen Lebensdauer, sofern dies vom Hersteller in der Gebrauchsanwei-
sung angegeben ist, festzulegen, indem eine Bezugsperson angegeben wird, welche die in der Gebrauchsanweisung bestimmten Grundanforderungen erfüllt.
• Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach Faktoren, wie die gesetzlichen Bestimmungen, die Art des Gebrauchs, die Häufigkeit des Gebrauchs, die Umweltbedin-
gungen während der Verwendung und die Lagerung.
• Die Reparatur der von Spencer Italia S.r.l. hergestellten Produkte muss vom Hersteller durchgeführt werden, der interne und externe Fachleute einsetzt, die Originalersa-
tzteile benutzen und eine qualitativ hochwertige Reparatur bieten, die streng den technischen Angaben entsprich, die vom Hersteller vorgegeben werden. Spencer Italia
S.r.l. lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden ab, die auf die unsachgemäße Verwendung der Ersatzteile und / oder auf Reparaturarbeiten zurückzuführen sind,
die von nicht befugtem Personal ausgeführt wurden.
• Nur Originalkomponenten/-ersatzteile und / oder -zubehörteile oder solche Teile verwenden, die von Spencer Italia Srl zugelassenen sind, damit alle Arbeiten keine Veränd-
erungen am Produkt verursachen.
• Alle Wartungs- und Überarbeitungstätigkeiten müssen eingetragen und mit den entsprechenden technischen Tätigkeitsberichten dokumentiert werden. Die Dokumentation
muss für mindestens 10 Jahre ab Lebensende des Produkts aufbewahrt werden und muss auf Anfrage den zuständigen Behörden und/oder dem Hersteller zur Verfügung
gestellt werden.
• Die für wiederverwendbare Produkte vorgesehene Reinigung muss unter Einhaltung der vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung gemachten Angaben erfolgen, um die
Gefahr von Kreuzinfektionen aufgrund von Sekreten und/oder Rückständen zu vermeiden.
• Das Produkt und alle seine Komponenten müssen vor der Lagerung vollständig trocknen gelassen werden.
• Sofern eine Schmierung erforderlich ist, muss diese nach der Reinigung und vollständigen Trocknung vorgenommen werden.
• Dokumentieren Sie die Wartung durch Verwendung der entsprechenden Formularen.
11.1 REINIGUNG
Wird das Produkt nicht gereinigt besteht die Gefahr von Kreuzinfektionen durch Sekrete und/oder Rückständen.
Während aller Kontroll- und Hygienemaßnahmen muss der Bediener geeignete persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille usw. tragen.
Alle Metallteile, die äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, werden Oberflächenbehandlungen und/oder Lackierungen unterzogen, um eine bessere Beständigkeit zu erzielen. Die
ausgesetzten Teile mit lauwarmem Wasser und neutraler Seife waschen; niemals Lösungsmittel oder Fleckentferner verwenden.
Keine Reinigungsmittel verwenden, die Natriumhypochlorit enthalten, da es zu Korrosion der Komponenten kommen kann.
Sorgfältig mit lauwarmem Wasser nachspülen und überprüfen, dass alle Seifenreste entfernt wurden, die das Produkt verschleißen oder beschädigen und seine Lebensdauer
verringern könnte. Hochdruckwasser vermeiden, da dies in die Gelenke eindringt und das Schmiermittel beseitigt und damit zur Korrosion der Bauteile beiträgt. Vor dem
Zusammensetzung vollständig trocknen lassen. Die Trocknung nach dem Waschen oder nach dem Einsatz in feuchter Umgebung muss natürlich und nicht erzwungen erfolgen;
keine Flammen oder direkte Wärmequellen benutzen.
Zur Desinfektion Produkte verwenden, die keine lösungsmittel- oder ätzenden Wirkungen auf die Materialien haben, aus denen das Gerät besteht. Alle Vorsichtsmaßnahmen
ergreifen, um sicherzustellen, dass kein Risiko einer Kreuzinfektion oder Kontamination von Patienten und Einsatzkräften besteht.
11.2 ORDENTLICHE WARTUNG
Unter Angaben eines zuständigen Beschäftigten sind ein Wartungsprogramm und regelmäßige Prüfungen zu bestimmen. Die Person, der die Wartung des Geräts anvertraut
ist, muss die vom Hersteller vorgesehenen Grundanforderungen im Rahmen dieser Gebrauchsanweisungen sicherstellen.
Alle ordentlichen und außerordentlichen Wartungsarbeiten und alle allgemeine Revisionen müssen eingetragen und durch die technischen Tätigkeitsberichte dokumentiert
werden. Diese Dokumentation muss für mindestens 10 Jahre nach dem Lebensende des Geräts aufbewahrt werden und muss den zuständigen Behörden und/oder dem
Hersteller auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Während aller Kontroll-, Wartungs- und Hygienemaßnahmen muss der Bediener geeignete persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille usw. tragen.
Die vor und nach jeder Inbetriebnahme, mindestens aber alle 3 Monate durchzuführenden Kontrollen sind:
• Allgemeine Betriebseignung des Geräts
• Reinigungszustand des Geräts (zur Erinnerung: wird das Gerät nicht gereinigt, kann dies zur Kreuzinfektionen führen)
• Korrekter Anzug der Schrauben und Bolzen
• An der ganzen Vorrichtung keine Anzeichen von Löchern, Rissen oder Abschürfungen
• Kein Rohr oder Metallblech ist gebogen oder gebrochen
• Alle Schweißnähte sind unversehrt, ohne Risse oder Brüche
• Die bewegten Teile, die Räder, die Hebel, die Griffe sind intakt und betriebstauglich
IT
• Schmierung der bewegten Teile
• Verschleißgrad der Räder und des Bremssystems
• Die Räder sind stabil befestigt, stabil und drehen sich wie gefordert
• Die Räder haben keine Ablagerungen
EN
• Das Gerät entriegelt und verriegelt sich wie vorgesehen
• Das Gerät entriegelt und verriegelt sich wie vorgesehen
• Schnappen der Federn
• Die Trage kann problemlos in den Krankenwagen eingeschoben werden
• Das Rettungsfahrzeug ist mit einem Befestigungssystem Spencer für die Trage ausgestattet
DE
• Die Kupplung zwischen Befestigungssystem und Trage ist geeignet, die Sicherheit der Befestigung zu garantieren.
Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach Faktoren, wie die gesetzlichen Bestimmungen, die Art des Gebrauchs, die Häufigkeit des Gebrauchs, die Umweltbedingungen
während der Verwendung und die Lagerung.
Es muss bedacht werden, dass die in dieser Gebrauchsanweisung beschriebene Reinigung und die Funktionsprüfung vor und nach jedem Gebrauch durchzuführen ist. Spencer
Italia S.r.l. lehnt jede Verantwortung für Fehlfunktionen oder Schäden ab, die dem Patienten oder Anwender durch die Verwendung von Geräten entstehen, die nicht der
FR
üblichen Wartung unterliegen, wodurch die Garantie erlischt und die Konformität mit der Verordnung 2017/745/EU nicht mehr gegeben ist.
Nur Komponenten/Ersatzteile und/oder originale oder von Spencer Italia S.r.l. genehmigte Zubehörteile verwenden, damit jeder Vorgang durchgeführt wird, ohne dass
es zu Umbauten oder Änderungen am Gerät kommt. Andernfalls wird keinerlei Haftung für den nicht korrekten Einsatz oder für etwaige Schäden durch das Gerät am
Patienten oder an der Einsatzkraft übernommen, da die Garantie sowie die Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2017/745/EU Medizinischen Geräte aufgehoben ist.
EL
11.3 REGELMÄSSIGE REVISION
Das Gerät muss alle XXXX vom Hersteller überarbeitet werden, der interne und externe Techniker einsetzt, die fachlich ausgebildet und von ihm dazu befugt sind.
Wird die oben genannte Überarbeitung nicht durchgeführt, muss das Gerät AUSSER BETRIEB GENOMMEN werden, da die Übereinstimmung mit der EU-Verordnung
2017/745/EU verfällt und das Gerät trotz der CE-Kennzeichnung nicht mehr den vom Hersteller bei Lieferung zugesicherten Sicherheitsanforderungen entspricht.
Spencer Italia S.r.l. übernimmt keinerlei Haftung für den nicht korrekten Einsatz oder für etwaige Schäden durch das Gerät, das nicht regulär revisioniert wurde.
Matratze und Gurte müssen alle zwei Jahre ersetzt werden.
Für Spencer Italia S.r.l. sind nur Revisionen gültig, die von spezialisierten und vom Hersteller befugten Technikern ausgeführt werden.
11.4 AUSSERORDENTLICHE WARTUNG
Die außerordentliche Wartung darf nur vom Hersteller ausgeführt werden, der interne und externe Techniker einsetzt, die fachlich ausgebildet und von ihm dazu befugt
sind.
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