Deutsch
Das angeschlossene rohrsystem muss
selbsttragend sein. D. h. es darf nicht vom
Kupplungsfuß gestützt werden!
Der Kupplungsflansch wird am Druckflansch der
Pumpe montiert. Durch seine Führungskrallen wird
die Führung über die Führungsrohre und somit das
Andocken der Pumpe am Kupplungsfuß ermöglicht.
Die Verbindung zwischen Kupplungsflansch und
Kupplungsfuß erfolgt automatisch durch das Eigen-
gewicht der Pumpe.
Die Abdichtung zwischen Kupplungsflansch und
Kupplungsfuß wird durch einen im Kupplungsflansch
eingelegten Dichtring realisiert. Dieser wird während
des Betriebes an den Kupplungsfuß angedrückt und
dichtet die Verbindung ab.
Für eine einwandfreie Funktion muss die Ein-
hängevorrichtung lotrecht im betriebsraum
installiert werden!
4.4.
typenschlüssel
Beispiel: DN 150L/2RK
•
DN = Anschlussart Druckanschluss
• DN = Flanschanschluss
• R = Gewindeanschluss
•
150 = Druckanschluss
•
L = Ausführung*
• Ohne Angabe = Standardausführung
• L = Leichte Ausführung
• S = Schwere Ausführung
•
2R = Anzahl Führungsrohre
•
K = Ausführung Kupplungsfuß
• K = mit Krümmer
• Ohne Angabe = ohne Krümmer; d. h. der
Druckanschluss der Einhängevorrichtung ist
horizontal ausgeführt. Zum Anschluss einer
vertikalen Druckleitung wird ein 90 °-Rohr-
bogen benötigt!
4.5.
lieferumfang
•
Kupplungsfuß
•
Kupplungsflansch
•
Führungsrohrhalter für Schachtbefestigung
•
Befestigungsmaterial
4.5.1. bauseits zustellendes Material
•
Führungsrohr/e
•
90 °-Rohrbogen bei Einhängevorrichtungen
ohne Krümmer
5.
EiNbaU
Um Produktschäden oder gefährliche Verletzungen
bei der Aufstellung zu vermeiden, sind folgende
Punkte zu beachten:
•
Die Aufstellungsarbeiten – Montage und
installation des Produktes – dürfen nur von
qualifizierten Personen unter Beachtung der
Sicherheitshinweise durchgeführt werden.
•
Vor dem Beginn der Aufstellungsarbeiten ist
das Produkt auf Transportschäden zu unter-
suchen.
•
Der Betriebsraum muss sauber, von groben
feststoffen gereinigt, trocken, frostfrei und
ggf. dekontaminiert sein.
•
Tragen Sie die entsprechenden
Körperschutzmittel.
•
Bei Arbeiten in Schächten und Behältern muss
eine zweite Person zur Absicherung anwesend
sein. Besteht die Gefahr, dass sich giftige oder
erstickende gase sammeln, sind die nötigen
Gegenmaßnahmen zu ergreifen!
GEFAHR durch Stürzen!
beim Einbau wird unter Umständen
direkt am Schachtrand gearbeitet.
Durch Unachtsamkeit und/oder
falscher kleidungswahl kann es
zu Stürzen kommen. Es besteht
Lebensgefahr! treffen Sie alle
Sicherheitsvorkehrungen, um dies
zu verhindern.
•
Die Bauwerksteile und Fundamente müssen
ausreichende Festigkeit haben, um eine sichere
und funktionsgerechte Befestigung zu ermög-
lichen. Für die Bereitstellung der Fundamente
und deren Eignung in form von Abmessungen,
Festigkeit und Belastbarkeit ist der Betreiber
bzw. der jeweilige Zulieferer verantwortlich!
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