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Kabelbaum
Wenn mehr als zwei Kabel vom Bremslichtschalter ausgehen, benutzen Sie ein Voltmeter,
um die zwei benötigten Kabel zu identifizieren. Eines der zwei original Kabel am Brems-
lichtschalter sollte ein Dauerplus (Kl. 30, 12 V) bzw. ein geschaltetes Plus (Kl. 15) haben.
An dem zweiten original Kabel sollte bei betätigter Bremse eine Spannung von +12 V
anliegen. Sobald die Bremse losgelassen wird, darf an dem Kabel keine Spannung mehr
anliegen.
Sollten Sie am Bremslichtschalter keine vollen +12 V messen können, kann es sein, dass
Ihr Fahrzeug mit einem digitalen Bremssystem ausgerüstet ist. In diesem Fall müssen die
braunen Kabel wie folgt angeschlossen werden:
Das braun-weiße Kabel schließen sie an einem abgesicherten geschalteten Plus (Kl. 15)
an.
Das braune Kabel schließen sie an der original Leitung an, die zu den Bremsleuchten
führt. An diesem Kabel liegen bei betätigter Bremse +12 V an und bei gelöster Bremse
0 V. Möglicher Fundort für diese Kabel ist direkt an den Rückleuchten oder im Kabel-
strang zum Fahrzeugheck.
Gelbes und blaues Signalkabel
(Anschluss des Geschwindigkeits- bzw. Drehzahlsignals)
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, ein Referenzsignal für den Geschwindigkeits-
regler abzugreifen:
1. Geschwindigkeitssignal
Das Geschwindigkeitssignal dient zur tatsächlichen Angabe der Fahrgeschwindigkeit.
Dieser Signaltyp soll stets bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe eingesetzt werden,
eignet sich aber auch für Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe, wobei in diesem
Falle jedoch eine Abschaltung installiert werden muss, die verhindert, dass der Motor
überdrehen kann (siehe Seite 21).
2. Motordrehzahl (UPM)
Das Motordrehzahlsignal dient zur Angabe der Motordrehzahl (UPM). Die Fahrzeugge-
schwindigkeit ist hierbei solange abhängig von der Motordrehzahl, wie sich das Fahrzeug
im selben Gang befindet. Das Motordrehzahlsignal eignet sich nur für Fahrzeuge mit
manuellem Schaltgetriebe. In diesem Falle ist jedoch wiederum eine Abschaltung zu
installieren, die verhindert, dass der Motor überdrehen kann (siehe Seite 22).
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