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Truma Mover XT4 Mode D'emploi page 5

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Mover XT4
Die Funk-Fernbedienung unbedingt vor unbefugtem Zu-
griff sichern (dabei vor allem auf Kinder achten!).
Allgemeine Hinweise zum Rangiersystem
Beim Aufbocken des Wohnwagens darf das Rangier-
system nicht als Auflagepunkt verwendet werden, da
dies zur Beschädigung der Antriebseinheit und des
Fahrzeugs führen kann.
Das Leergewicht des Fahrzeuges erhöht sich um das
Gewicht des Rangiersystems, dadurch verringert sich
die Nutzlast des Fahrzeuges.
Beim Beladen des Wohnwagens zulässiges Gesamt-
gewicht nicht überschreiten.
Das Rangiersystem kann je nach Wohnwagenge-
wicht Hindernisse ( z.B. Bordsteinkante) ab einer Höhe
von etwa 5 cm nur noch mit Hilfsmitteln (z.B. Keilen)
überwinden.
Auffahrkeile dürfen maximal eine Steigung von 25 %
(14°) besitzen! Ansonsten kann je nach Gewicht des
Fahrzeugs die Steigung nicht überwunden werden oder
das Reifenprofil beschädigt werden.
Abgestufte Auffahrkeile oder sogenannte Reifen-
schutzsysteme zur Vermeidung von Standplatten
haben oft stärkere Steigungen und sind für den Ge-
brauch mit einem Rangiersystem ungeeignet.
Empfindliche Gegenstände, wie Kameras, DVD-Spieler
usw., dürfen nicht im Staukasten in der Nähe der
Steuerung oder der Motorkabel aufbewahrt werden.
Die starken elektromagnetischen Felder könnten diese
beschädigen.
2.4
Verhalten bei Störungen
NOT-AUS
Der seitliche Schiebeschalter der Fernbedienung (EIN /
AUS) dient auch als „Not-Aus-Schalter".
Bei Auffälligkeiten, z.B. unkontrolliertem Verhalten des
Rangiersystems ist der seitliche Schiebeschalter sofort
auf „AUS" zu stellen.
60020-00216 00 08/2022
3
Verwendungszweck
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Mover XT4 ist ein Rangiersystem, mit dem ein
Wohnwagen ohne Zuhilfenahme des Zugfahrzeuges
bewegt werden kann.
Der Mover XT4 wurde für den Einsatz an zweiachsigen
Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu
3100 kg konstruiert.
Das Rangieren des Wohnwagens mit dem Rangiersys-
tem darf nur auf Campingplätzen und Privatgelände
erfolgen.
3.2
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Rangieren des Wohnwagens mit dem Rangiersys-
tem darf nicht auf öffentlichen Straßen erfolgen.
Das Rangiersystem darf nur für Wohnwagen verwendet
werden. Das Rangieren von anderen Anhängern, wie
Bootstrailer, Pferdeanhänger, Marktanhänger, Bauan-
hänger oder ähnlichen, ist untersagt.
3.3
Einbau, Ausbau, Umbau
Nur fachkundige und geschulte Personen
(Fachkräfte) dürfen unter Beachtung der Ein-
bau- und Gebrauchsanleitung und der aktu-
ellen, anerkannten Regeln der Technik das
Truma Produkt einbauen, reparieren und die
Funktionsprüfung durchführen. Fachkräfte sind Perso-
nen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und
Schulungen, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen mit den
Truma Produkten und den einschlägigen Normen die
notwendigen Arbeiten ordnungsgemäß durchführen
und mögliche Gefahren erkennen können.
Für Nicht-Fachkräfte gilt:
Gerät nicht montieren, nicht an anderen Orten und
nicht in andere Fahrzeuge einbauen.
Gerät nicht ausbauen, nicht umbauen und nicht ei-
genmächtig reparieren.
Einbau-, Ausbau- oder Umbauarbeiten nur durch
Fachkräfte durchführen lassen.
Verwendungszweck
DE
5

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