Allgemeine Warnhinweise - Tractel Group stopcable Instructions D'emploi Et D'entretien

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Vorbemerkung: Alle Angaben dieser Anleitung beziehen sich
auf ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher (EN 353-
2/2002) oder fester (EN 353-1/2002) an der Struktur befestigter
Drahtseil-Führung (Steigschutzeinrichtung). Auf dieser Führung
läuft ein Steigschutzläufer, an dem sich der Benutzer anschlägt.
Alle Angaben zu PSA (persönliche Schutzausrüstung) beziehen
sich auf PSA gegen Absturz.

1 Allgemeine Warnhinweise

1) Die stopcable™-Laufsicherung dient der Vermeidung
schwerer Absturzrisiken. Daher müssen Sie zur Gewähr -
leistung der Installations- und Betriebssicherheit und einer
optimalen Effizienz unbedingt die vorliegende Anleitung zur
Kenntnis nehmen und die darin enthaltenen Vorschriften vor
DE
und während der Installation und des Betriebs der
Laufsicherung genau einhalten.
2) Die Anleitung muss dem Verantwortlichen für die
Laufsicherung ausgehändigt und allen Benutzern und
Installateuren zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage
liefert Tractel
®
SAS gern zusätzliche Exemplare.
3) Die Benutzung der stopcable™-Steigschutzeinrichtung
macht die Verbindung bzw. das Anschlagen eines
vollständigen Auffanggurts erforderlich. Das Ganze muss
ein System ergeben, das die Vermeidung bzw. das
Auffangen aller Abstürze in Übereinstimmung mit den
geltenden Bestimmungen und Sicherheitsnormen erlaubt.
4) Das Hinweisschild muss an jedem Zugang zur Steigschutz -
einrichtung angebracht werden und während der gesamten
Benutzungsdauer der Steigschutzeinrichtung vollständig
lesbar bleiben. Auf Anfrage liefert Tractel
zusätzliche Exemplare.
5) Alle Personen, die die stopcable™-Steigschutzeinrichtung
benutzen wollen, müssen beim Betrieb der Ausrüstung in
ausgezeichneter körperlicher und psychischer Verfassung
sein. Im Zweifelsfall den Hausarzt bzw. Arbeitsarzt
konsultieren. Für schwangere Frauen verboten.
Alle Personen müssen eine geeignete (theoretische und
praktische) vorherige Schulung unter sicheren Bedingun -
gen erhalten, bei der die PSA gemäß den Sicherheits -
bestimmungen eingesetzt werden. Die Schulung muss eine
vollständige Information über die Kapitel der vorliegenden
Anleitung hinsichtlich der Benutzung umfassen.
6) Die Benutzung, Wartung und Verwaltung der stopcable™-
Laufsicherung muss unter der Verantwortung von Personen
erfolgen, die die für diesen Materialtyp und die damit
verbundenen
bestimmungen und Normen kennen. Jeder Verantwortliche
muss die vorliegende Anleitung gelesen und verstanden
haben. Bei der ersten Inbetriebnahme muss eine Prüfung
der Übereinstimmung der Installation mit der Vorstudie und
der vorliegenden Anleitung durch eine sachkundige Person
erfolgen.
7) Der für die Benutzung der Laufsicherung Verantwortliche
muss die ständige Übereinstimmung der Laufsicherung und
der damit verbundenen PSA mit den Sicherheitsvorschriften
und den geltenden Bestimmungen und Normen prüfen und
garantieren. Er muss die Kompatibilität der verbundenen
PSA untereinander und hinsichtlich der Laufsicherung
sicherstellen.
WICHTIG: Wenn die stopcable™-Steigschutzeinrichtung
am oberen Ende keinen Falldämpfer enthält, muss die für
die durch die Steigschutzeinrichtung gesicherten Arbeiten
verantwortliche Person sicherstellen, dass der Steigschutz -
läufer des Benutzers mit einem Falldämpfer ausgestattet
ist, der durch ein Drahtseil unlösbar verbunden ist.
8) Die Steigschutzeinrichtung und die damit verbundenen
Ausrüstungen dürfen niemals benutzt werden, wenn sie
sichtbar nicht in einwandfreiem Zustand sind. Bei der
14
®
Ausrüstungen
geltenden
Anbringung des Systems dürfen die Sicherheitsfunktionen
nicht beeinträchtigt werden. Wenn bei der Sichtprüfung ein
Schaden festgestellt wird, muss dieser vor der weiteren
Benutzung unbedingt beseitigt werden. Eine sachkundige
Person muss die Wiederinbetriebnahme des Systems
schriftlich genehmigen. Eine regelmäßige Prüfung der
stopcable™-Steigschutzeinrichtung und der verbundenen
PSA muss wenigstens einmal alle 12 Monate gemäß Kapitel
6 unter der Aufsicht einer sachkundigen Person erfolgen,
die eine entsprechende Schulung erhalten hat. Die
Schulung kann von Tractel
muss gemäß der Richtlinie 89/656/EWG und den Angaben
der vorliegenden Anleitung erfolgen.
9) Vor jedem Einsatz muss der Benutzer eine Sichtprüfung der
Laufsicherung durchführen, um sicherzustellen, dass die
Laufsicherung und die verbundenen PSA betriebsbereit,
kompatibel und richtig angebracht und verbunden sind.
10) Die Laufsicherung darf ausschließlich zum Schutz von
Personen gegen Absturz aus der Höhe gemäß den
Angaben dieser Anleitung verwendet werden. Keine
sonstige Verwendung ist erlaubt. Sie darf insbesondere
niemals als Aufhängesystem benutzt werden. Sie darf
niemals von mehr als einem Benutzer gleichzeitig
verwendet oder einer Beanspruchung ausgesetzt werden,
die über den Angaben dieser Anleitung liegt.
11) Es ist verboten, die Teile der stopcable™-Steigschutz -
einrichtung selbst zu reparieren oder zu ändern oder Teile
zu verwenden, die nicht von Tractel
empfohlen wurden. Bei der Demontage der stopcable™-
Laufsicherung besteht die Gefahr schwerer Körper -
verletzungen oder Schäden (Federeffekt). Die Demontage
SAS gern
darf ausschließlich von einem Techniker durchgeführt
werden, der mit den Gefahren der Demontage von unter
Spannung stehenden Seilen vertraut ist.
12) Tractel
®
stopcable™-Laufsicherung außerhalb seiner Kontrolle ab.
13) Wenn ein beliebiger Punkt der stopcable™-Laufsicherung
den Absturz eines Benutzers aufgefangen hat, müssen die
gesamte Laufsicherung und insbesondere die Anker,
Verankerungen und Anschlagpunkte in der Absturzzone
sowie die von dem Sturz betroffene persönliche
Schutzausrüstung unbedingt vor der Wiederinbetriebnahme
geprüft werden. Diese Prüfung muss gemäß den Angaben
dieser Anleitung von einer sachkundigen Person durch -
geführt werden. Nur diese Person kann die Wiederinbetrieb -
nahme des Systems schriftlich genehmigen. Die nicht
wieder verwendbaren Bauteile oder Elemente müssen
Sicherheits -
entsorgt und gemäß den entsprechenden Hersteller-
Gebrauchs anleitungen ersetzt werden.
Die Teile müssen insbesondere in folgenden Fällen ersetzt
werden:
• Der Blockiermechanismus des Steigschutzläufers weist bei
der Bewegung auf dem Seil schwergängige Stellen auf:
Austausch des Steigschutzläufers.
• Der Steigschutzläufer blockiert nicht auf dem Seil: Austausch
des Steigschutzläufers.
• Der Steigschutzläufer kann durch einen einfachen Handgriff
vom Seil abgenommen werden (Gerät verformt/ungeeignetes
Verbindungselement, usw.): Austausch des Steigschutz -
läufers/Benutzung eines geeigneten Verbindungselements
(M10).
• Das Gerät gleitet nicht oder nur schwer am Seil entlang (Seil
oder Gerät beschädigt): Austausch des Steigschutzläufers
oder Seils nach Analyse.
• Das Seil ist aus folgenden Gründen nicht gespannt:
- Kein Gegengewicht (Steigschutzeinrichtung EN 353-2/2002):
Anbringung des Gegengewichts.
- Steigschutzeinrichtung gemäß EN 353-1/2002 schlecht oder
nicht gespannt (Steigschutzeinrichtung mit Spannschloss mit
Vorspannungsanzeiger): Spannen der Steigschutzeinrichtung.
®
SAS erteilt werden. Die Prüfung
®
SAS lehnt jede Haftung für die Installation der
SAS geliefert oder

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