● Batterie ablegen.
● Bei Bedarf Schrauben, Scheiben und
Muttern von der Batterie abnehmen.
Pluspol (+): Anschlussklemme des roten
Anschlusskabels (6) mit Schraube (3),
Scheibe (4) und Mutter (1) am Pluspol der
Batterie anbringen.
Schraubverbindung mit Hilfe zweier
Schraubenschlüssel SW8 festziehen.
Anziehmoment: 4 - 5 Nm
Abdeckkappe (5) vollständig über die
Schraubverbindung stülpen.
46
Minuspol (–): Anschlussklemme des
schwarzen Anschlusskabels (2) mit
Schraube (3), Scheibe (4) und Mutter (1)
am Minuspol der Batterie anbringen.
Schraubverbindung mit Hilfe zweier
Schraubenschlüssel SW8 festziehen.
Anziehmoment: 4 - 5 Nm
● Batterie einsetzen.
Batterie entnehmen:
● Batterie abklemmen. (
● Batterie herausziehen.
Batterie einsetzen:
● Batteriefach öffnen. (
● Batterie anklemmen. (
Batterie (1) einsetzen. Beide
Anschlusskabel ordnungsgemäß im
Batteriefach verstauen.
● Batteriefach schließen. (
14.19 Aufladen der Batterie über den
Ladestecker
Am Ladestecker können das STIHL
Erhaltungsladegerät ACB 010 oder das
STIHL Diagnose-Ladegerät ADL 012
(beide nicht im Lieferumfang enthalten)
angesteckt werden.
Mit dem STIHL Erhaltungsladegerät
ACB 010 kann ausschließlich eine
14.18)
Erhaltungsladung durchgeführt werden.
Mit dem Diagnose-Ladegerät ADL 012
sind eine Erhaltungsladung und eine
Vollladung (Aufladen einer leeren Batterie)
14.17)
möglich.
14.18)
Vor dem Anstecken:
● Hinweise in den Gebrauchsanleitungen
der STIHL Ladegeräte lesen und
beachten.
14.17)
● Hinweise im Beiblatt der Batterie lesen
und beachten.
Anstecken:
● Verbrennungsmotor abstellen. (
● Parkbremse einlegen. (
● Motorhaube öffnen. (
Schäden am Gerät vermeiden!
Batterie niemals bei laufendem
Verbrennungsmotor laden.
Am Ladestecker dürfen
ausschließlich das STIHL
Erhaltungsladegerät ACB 010 oder
das STIHL Diagnose-Ladegerät
ADL 012 angesteckt werden.
Andere Ladegeräte, insbesondere
solche mit höherem Ladestrom,
können dem Gerät Schäden
zufügen.
Wird die Batterie mit Hilfe anderer
Ladegeräte aufgeladen, muss sie
vorher ausgebaut werden.
8.12)
14.3)
0478 192 9910 A - DE
12.3)