Sicherheit
2.7
Funktions- und Sichtprüfung
2.7.1
Allgemeines
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Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
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Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
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Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
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Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss sofort
jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
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Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
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Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
●
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
2.8
Sicherheit im Betrieb
2.8.1
Eigenmächtige Umbauten
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
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