Wartung und Pflege
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Wartung und Pflege
5.1
Wartung
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten, sind die
in der unteren Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen
durchzuführen.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden; ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Alle Arbeiten dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
5.1.1
Mechanik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
5.2
Reparaturen
●
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
●
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen
durchgeführt werden.
5.3
Hinweis zum Typenschild
Gerätetyp, Gerätenummer und Baujahr sind wichtige Angaben zur Identifikation des Gerätes. Sie sind bei
Ersatzteilbestellungen, Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Anfragen zum Gerät stets mit
anzugeben.
Die maximale Tragkraft gibt an, für welche maximale Belastung das Gerät ausgelegt ist.
Die maximale Tragkraft darf nicht überschritten werden.
Das im Typenschild bezeichnete Eigengewicht ist bei der Verwendung am Hebezeug/Trägergerät (z.B. Kran,
Kettenzug, Gabelstapler, Bagger...) mit zu berücksichtigen.
Auszuführende Arbeiten
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass die
Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der zugehörigen
Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
Sämtliche vorhandene Sicherungselemente (wie Klappsplinte) auf einwandfreie
Funktion prüfen und defekte Sicherungselemente ersetzen.
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnrädern auf einwandfreie Funktion prüfen,
bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
Alle Schmiernippel (sofern vorhanden) mit Fettpresse schmieren.
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf Risse,
Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen Sachkundigen.
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