Sicherheit
2.6
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
•
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften gelesen und
verstanden haben.
•
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
•
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
2.7
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den sicherheitstechnischen
Anforderungen aus:
2.8
Unfallschutz
•
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
•
Vorsicht bei Gewitter!
•
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
•
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
•
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
2.9
Funktions- und Sichtprüfung
2.9.1
Allgemeines
●
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
•
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
●
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
•
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss sofort
jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
•
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
•
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
●
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
•
Schutzkleidung
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Schutzhandschuhe
•
Sicherheitsschuhe
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