Sicherheit
2.3
Definition Fachpersonal / Sachkundiger
Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an diesem Gerät dürfen nur von Fachpersonal oder Sachkundigen
durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereiche, soweit es
für dieses Gerät zutrifft, die notwendigen beruflichen Kenntnisse besitzen:
2.4
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
●
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften gelesen und
verstanden haben.
●
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
●
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
2.5
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
2.6
Unfallschutz
●
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
●
Vorsicht bei Gewitter!
●
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
●
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
●
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
●
für Mechanik
●
für Hydraulik
●
für Pneumatik
●
für Elektrik
●
Schutzkleidung
●
Schutzhandschuhe
●
Sicherheitsschuhe
5 / 18