Sicherheit
2.7
Unfallschutz
●
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
●
Vorsicht bei Gewitter!
●
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
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Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
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Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
2.8
Funktions- und Sichtprüfung
2.8.1
Allgemeines
●
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
●
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
●
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
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Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss sofort
jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
●
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
●
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
●
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
2.8.2
Hydraulik
●
Alle Hydraulikleitungen und Anschlüsse auf Dichtigkeit prüfen. Defekte Teile in drucklosem Zustand von
Fachpersonal austauschen lassen.
●
Vor dem Öffnen von Hydraulikanschlüssen ist das Umfeld gründlich zu reinigen. Bei Arbeiten an der
Hydraulikanlage ist auf Sauberkeit zu achten.
●
Die Hydraulikanschlussschläuche dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und
Senkbewegungen an keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreißen.
Der Bediener des Gerätes hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der vorhandene Betriebsdruck, welcher zum
Arbeiten mit dem Gerät erforderlich ist, konstant vorhanden ist.
Nur unter dieser Voraussetzung ist ein sicheres Greifen bzw. Heben und Transportieren der Greifgüter mit dem
Gerät gewährleistet.
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