Sicherheit
2.4
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
●
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften gelesen und
verstanden haben.
●
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
●
Es dürfen nur Maschinen mit Handgriffen manuell geführt werden.
2.5
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den sicherheitstechnischen
Anforderungen aus:
2.6
Unfallschutz
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
Vorsicht bei Gewitter!
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
2.7
Funktions- und Sichtprüfung
2.7.1
Allgemeines
●
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
●
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
●
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
●
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss sofort
jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
●
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
●
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
●
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
5140.0034
V3
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
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