AUSPACKEN
wiederverwertet werden und sind mit entsprechen-
dem Symbol gekennzeichnet.
Hinweis! Die Verpackungsmaterialien (Polyethylen-
beutel, Styroporstücke usw.) sind beim Auspacken
außer Kinderreichweite zu halten.
ENTSORGUNG VON
ALTGERÄTEN
rät an einem Sammelpunkt für verschlissene elek-
trische und elektronische Geräte abzugeben. Die
die Sammlung durchführenden Einheiten, darunter
lokale Sammelpunkte, Geschäfte und gemeindeei-
gene Einheiten, bilden ein entsprechendes System,
welches die Abgabe dieses Gerätes ermöglicht.
Die richtige Vorgehensweise mit Elektro- und Elek-
tronikschrott trägt zur Verhinderung schädlicher
Folgen für die menschliche Gesundheit und die na-
türliche Umwelt bei, die aus der Anwesenheit von
Schadstoffen sowie einer falschen Lagerung und
Weiterverarbeitung solcher Materialien folgen.
Das Gerät wird gegen Transportschä-
den geschützt. Nach dem Auspacken
sind die Verpackungsmaterialien so
zu entsorgen, dass dadurch kein Risi-
ko für die Umwelt entsteht.
Alle Materialien, die zur Verpackung
verwendet werden, sind umweltver-
träglich,
können
Dieses Gerät wurde gemäß der Euro-
päischen Richtlinie 2012/19/EG. Eine
solche Kennzeichnung informiert da-
rüber, dass dieses Gerät nach dem
Ablauf des Nutzungszeitraumes nicht
zusammen mit anderen Hausabfällen
gelagert werden darf.
Der Benutzer ist verpflichtet, das Ge-
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hundertprozentig