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Ecolab LMI03 Manuel D'utilisation page 14

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Sicherheit
WARNUNG!
Verletzungen durch unkontrolliert austretende Chemikalien
Unkontrolliert austretende Chemikalien können schwere Verletzungen
verursachen. Verwenden Sie die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die im
Sicherheitsdatenblatt der Chemieprodukte vorgeschrieben ist.
Sicherheit beim Umgang mit Chemikalien
HINWEIS!
Unfallgefahr und Umweltschädigung beim Zusammenschütten von
chemikalischen Restbeständen
Es besteht die Gefahr der Verätzung, wenn Restbestände zusammenge-
schüttet werden sowie eine Umweltschädigung beim Auslaufen von
Chemikalien. Betriebsbedingt bleiben in den Liefergebinden der Chemikalien
Reste übrig. Diese sind vollkommen normal und auf ein Minimum berechnet.
Zur Vermeidung von Unfällen durch Verätzungen des Bedienpersonals sowie
vor der Schädigung der Umwelt durch auslaufende Chemikalien dürfen keine
Restbestände zusammengeschüttet werden.
VORSICHT!
Gefahr durch Vermischung verschiedener Chemikalien
Verschiedene Chemikalien dürfen auf keinen Fall miteinander vermischt
werden, es sei denn genau das wäre der Zweck der LMI 03! Hierbei ist
vorher zu prüfen, welche Chemikalien in welchem Verhältnis gemischt werden
dürfen. Das Vermischen darf ausschließlich durch geschultes Fachpersonal
durchgeführt werden.
Beim Gebindewechsel ist unbedingt darauf zu achten, dass
ausschließlich gleiche Chemikalien ausgetauscht werden.
Sicherheitsdatenblätter
Das Sicherheitsdatenblatt ist für die Verwendung durch den Benutzer bestimmt, damit er
erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz
treffen kann.
GEFAHR!
Sicherheitsdatenblätter werden immer mit der gelieferten Chemie zur
Verfügung gestellt. Sie müssen vor Einsatz der Chemie gelesen, verstanden
und alle Hinweise vor Ort umgesetzt werden. Sie sollten idealerweise nahe
am Arbeitsplatz bzw. an den Gebinden aushängen, damit im Falle eines
Unfalles schnell die entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden
kann. Der Betreiber muss die notwendige Schutzausrüstung (PSA) sowie
die beschriebene Notfallausrüstung (z.B. Augenflasche, etc.) zur Verfügung
stellen. Die mit der Bedienung zu betrauenden Personen sind entsprechend
einzuweisen und zu schulen.
MAN049432 Rev. 03-03.2024
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