7.4.6 Kennzeichnung
Das auf der Einheit angebrachte Kennzeichen ist dafür ausgelegt, um die entsprechenden Mengen an Kältemittel entsprechend der
Verordnung 1494/2007 (2015/2068) zu enthalten:
a
Wenn vorgesehen ist, fluorierte Treibhausgase außerhalb der Produktionsstätte, am Aufstellungsort in die Anlage nachzufüllen,
so enthält ein eigenes Kennzeichen den Hinweis sowohl auf die Menge (kg), die in der Produktionsstätte eingefüllt worden ist,
als auch der Menge, die am Aufstellungsort eingefüllt wurde, sowie die sich daraus ergebende Gesamtmenge an F-Gas als
Kombination der oben genannten Mengen, wobei die Angabe lesbar und unauslöschbar sein muss.
Unsere Split-Einheiten werden gewöhnlich nicht vorab im Werk befüllt, wobei die Gesamtmenge an Kältemittel in der Einheit
auf einem entsprechenden Kennzeichen während der Inbetriebnahme am Aufstellungsort vermerkt werden muss.
Dabei sind alle Mengen als Gewicht des Kältemittels [kg] und als Tonnen an CO2-Äquivalenten anzugeben.
Wenden Sie zur Berechnung die folgende Formel an:
Dabei gilt:
b
Unsere verpackten (nicht Split) Einheiten, die mit F-Gas betrieben werden, werden normalerweise im Werk befüllt, und die
Gesamtmenge an Kältemittel ist deshalb bereits auf dem Kennzeichen vermerkt. In diesem Fall besteht kein Bedarf an einer
zusätzlichen Eintragung auf dem Kennzeichen.
c
Im Allgemeinen steht die oben genannte Information auf dem Haupt-Typenschild der entsprechenden Einheit.
d
Bei Anlagen mit doppelten Kühlkreisen in Bezug auf unterschiedliche Anforderungen basierend auf der enthaltenen Menge an
F-Gas, hat die entsprechende Auflistung der Information über die Menge an Kältemittel für jeden Kreislauf getrennt zu erfolgen.
e
Bei Anlagen mit getrennten Innen- und Außenabschnitten, welche durch Kältemittelleitungen miteinander verbunden sind,
ist das Kennzeichen an jener Einheit anzubringen, an der die ursprüngliche Füllung stattfindet. Bei einem Split-System
(getrennte Innen- und Außenabschnitte) ohne eine Werksbefüllung mit Kältemittel, hat vorgeschriebene Kennzeichnung an
jenem Teil des Produkts oder der Anlage zu erfolgen, welcher die zuverlässigsten Servicestellen zum Füllen oder Auffangen
des (der) fluorierten Treibhausgase(s) aufweist.
HINWEIS: Sicherheitsdatenblätter von F-Gasen, die in den Produkten verwendet werden, sind auf Anfrage erhältlich.
7.4.7 Buchführung
Betreiber von Anlagen, an denen eine Dichtheitsprüfung durchzuführen ist (siehe
jeden Teil einer solchen Anlage führen und speichern, und dabei folgende Informationen festhalten:
a
die Menge und den Typ der installierten fluorierten Treibhausgase
b
die Mengen an fluorierten Treibhausgasen, die während der Installation, Instandhaltung oder beim Service, oder aufgrund
von Leckagen beigegeben wurden
c
ob die Mengen der installierten fluorierten Treibhausgase recycelt oder zurückgewonnen worden sind, inklusive dem Namen
und der Adresse des Rückgewinnungswerks und gegebenenfalls der Nummer des Zertifikats
d
die Menge der aufgefangenen fluorierten Treibhausgase
e
die Identität des Unternehmens, das die Anlage installiert, den Service und die Wartung durchführt und gegebenenfalls die
Anlage stilllegt, inklusive, falls vorhanden, die Nummer des Zertifikats
f
die Daten und Ergebnisse der durchgeführten Dichtheitsprüfungen (siehe
g
falls die Anlage stillgelegt worden ist, die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die fluorierten Treibhausgase aufzufangen
und zu entsorgen.
Sofern die Aufzeichnungen in einer Datenbank abgelegt sind, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedsländer eingerichtet
worden sind, gelten folgende Regeln:
a
die Betreiber haben die Aufzeichnungen zumindest fünf Jahre lang zu archivieren
b
Unternehmen, die Tätigkeiten für die Betreiber durchführen müssen die Kopien der Aufzeichnungen zumindest fünf Jahre
lang archivieren
kg an Kältemittel x GWP an Kältemittel
Tonnen an CO2 =
Kältemittel
R-134a
R-407C
R-410A
1000
GWP
1430
1774
2088
Leckage-Erkennung), sollten Buch über
7.4.5
7.4.5
Leckage-Erkennung)
10.3