ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
UNFALL- UND BESCHÄDIGUNGSGEFAHR!
• Das E-Bike wurde im vormontierten Zustand ausgeliefert. Vor der ersten Inbe-
triebnahme ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass das E-Bike eingestellt,
GEFAHR!
justiert und auf festen Sitz aller Bauteile geprüft wird. Dies gilt insbesondere für
den Lenker, die Pedale, den Sattel und die Laufradbefestigung (vgl. Kapitel Erste
Inbetriebnahme sowie die nachfolgenden Kapitel zu den einzelnen Bauteilen)
• Achten Sie darauf, dass das E-Bike auf Ihre Körpergröße abgestimmt ist. Ansons-
ten können Sie das E-Bike u.U. nicht richtig bedienen bzw. kontrollieren.
• Machen Sie sich mit der Bedienung und dem speziellen Fahrverhalten des E-
Bikes erst abseits des Straßenverkehrs vertraut. Üben Sie insbesondere das An-
fahren, Bremsen und Fahren in engen Kurven. Der Bremsweg des E-Bikes ist im
Vergleich zu einem Fahrrad aufgrund des erhöhten Eigengewichtes länger.
• Tragen Sie stets einen geprüften Fahrradhelm um Verletzungen zu vermeiden.
• Bevorzugen Sie auffällige Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen, da-
mit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
• Es befinden sich drehende und bewegliche Teile am E-Bike. Durch falsche Klei-
dung, unsachgemäße Handhabung oder Unaufmerksamkeit besteht Verletzungs-
gefahr.
− Tragen Sie eng anliegende Beinkleidung. Benutzen Sie ggf. Hosenklammern.
− Achten Sie darauf, dass herunterhängende Kleidungsstücke nicht in die Spei-
chen gelangen, z. B. Schals oder Kordeln.
− Tragen Sie rutschfeste Schuhe, die mit einer steifen Sohle versehen sind und
dem Fuß genügend Halt geben.
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee oder
Glatteis besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen späteren
Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei widrigen Wetterumständen
stark nachlassen!
• Das maximal zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes darf den im Kapitel „Techni-
sche Daten" angegebenen Wert nicht übersteigen. Das Gesamtgewicht beinhal-
tet neben dem E-Bike, den Fahrer sowie Zuladung jeglicher Art. Eine Überschrei-
tung kann zu Schäden und zum Bruch von Bauteilen führen.
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der auf dem Typenschild angege-
benen DIN EN ISO und im Einklang den nationalen Gesetzen vorgenommen wer-
den. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Bauteile, wie z. B. Rahmen,
Gabel, Lenker, Lenkervorbau, Sattel, Sattelstütze, alle Bremskomponenten (spe-
ziell Bremshebel und Bremsbeläge), Tretkurbel, Laufräder, Anhängerkupplungen,
Reifen und Schläuche. Manipulationen an elektronischen Bauteilen sind nicht
erlaubt und können zu unvorhersehbaren Fehlfunktionen führen.
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
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