ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
• Befolgen Sie stets die nationalen gesetzlichen Vorschriften und Verkehrsregeln des je-
weiligen Landes, in dem Sie das Fahrrad benutzen.
• Jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs hat sich so zu verhalten, dass kein
Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen unvermeidbar belästigt
GEFAHR
bzw. behindert wird. Fahren Sie deshalb stets vorausschauend und umsichtig. Nehmen
Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee oder Glatteis
besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen späteren Zeitpunkt. Insbe-
sondere die Bremsleistung kann bei widrigen Wetterumständen stark nachlassen! Un-
ACHTUNG
fallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer die Beleuch-
tung ein! Bedenken Sie, dass bei eingeschalteter Beleuchtung nicht nur Sie besser se-
hen, sondern Sie von anderen Verkehrsteilnehmern auch besser gesehen werden. Un-
fallgefahr!
• Eine Helmpflicht besteht laut Gesetz nicht. Tragen Sie jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit
einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden! Wir empfehlen nach DIN EN
1078 geprüfte PROPHETE-Fahrrad-Helme zu verwenden.
• Tragen Sie zum Fahren stets geeignetes festes Schuhwerk. Bevorzugen Sie auffällige
Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen, damit Sie von anderen Verkehrsteil-
nehmern besser und schneller gesehen werden.
Unfallgefahr!
• Sie dürfen nur dann mit Ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren,
wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem Land gesetzlich vorgeschrie-
ben ist.
Ein verkehrssicheres Fahrrad ist ausgestattet mit:
- zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen Bremsen,
- einer deutlich hörbaren Glocke,
- einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
- Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder
Bereifung,
- Pedalreflektoren,
- einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer
integriert),
- einem roten, nach hinten wirkenden Reflektor (Großflächen-Z-Reflektor)
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der StVZO und der auf dem
Typenschild angegebenen DIN EN ISO vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere
für sicherheitsrelevante Bauteile, wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker, Lenker-Vorbau,
Sattel, Sattelstütze, Gepäckträger, alle Bremskomponenten (speziell Bremshebel &
Bremsbeläge), Beleuchtungseinrichtungen, Tretkurbel, Laufräder, Anhängerkupplungen,
Reifen und Schläuche. Bruch-, Beschädigungs- und Unfallgefahr!
• Heben Sie die Bedienungsanleitung gut auf und geben Sie diese beim Verkauf oder Wei-
tergabe des Fahrrades ebenfalls mit.
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
DE-7