Gewährleistung | Garantie; Akku-Garantie - Prophete GRAVELER E-MTB 29 Notice D'utilisation

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GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
1. GARANTIE
Garantieansprüche können Sie innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren, gerechnet ab
Kaufdatum, erheben. Die Garantie ist auf die Reparatur oder den Austausch des beschädigten Bau-
teils / Fahrrades beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Unsere Garantie ist für Sie stets kosten-
los. Sie gilt jedoch nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt wer-
den.
RAHMEN-/GABEL-BRUCH-GARANTIE
Auf den Rahmen und die Gabel wird eine 10-jährige Garantie auf Bruchsicherheit gegeben. Die Ga-
rantie beginnt ab dem Kaufdatum. Im Falle eines Gabel- oder Rahmenbruches bieten wir Ihnen ge-
gen Vorlage des Kaufbeleges den Umtausch des E-Bikes oder eine Gutschrift, abzüglich einer Nut-
zungspauschale, an. Die Höhe der Nutzungspauschale richtet sich nach dem Zeitraum, seit dem Sie
das E-Bike gekauft haben. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbei-
tungsfehler festgestellt werden.

AKKU-GARANTIE

Wir gewähren eine Garantie von 24 Monaten auf die ordnungsgemäße Funktion des Akkus. Die Ga-
rantie beginnt ab dem Kaufdatum. Die Garantieleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch
des Akkus beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Die Garantieleistung ist für Sie stets kostenlos.
Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt wer-
den. Verschleißbedingte Veränderungen, wie z.B. Kapazitätsminderungen, sind ausdrücklich von der
Garantie ausgenommen.
2. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage der Kaufquittung vom Käufer
nach gewiesen werden.
3. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Kundendienst. Die im
Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ausgetauschten Bauteile gehen in unser Eigentum über.
4. Bei berechtigtem Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch gehen die Kosten des Versandes und die
Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten.
5. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetrete-
ne Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleis-
tungs- und Garantieanspruch. Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanleitung gemachten
Vorschriften über die Behandlung und Benutzung des Fahrrades nicht befolgt worden sind.
Dies betrifft insbesondere die Bestimmungsgemäße Verwendung sowie die Pflege- und Wartungsan-
weisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
• Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen
(ausgenommen eindeutiger Material- bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.:
– Reifen
– Leuchtmittel
GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
– Sattel
DE-41

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