AEBI TP48 Mode D'emploi page 22

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Geräteanbau
Eignung Aufbaugeräte
abklären
Eignung Frontanbaugeräte
abklären
Gerät anbauen
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WARNUNG
Gefahr der Personenverletzung durch Fehlinstruktion. Diese Betriebsanleitung ersetzt das
Sicherheitshandbuch nicht! Es wird vorausgesetzt, dass das Sicherheitshandbuch gelesen
und verstanden worden ist.
Bei Aufbaugeräten, die Aebi nicht speziell für den TP48 liefert, muss die Anbaueignung ab-
geklärt werden:
Das Aufbaugerät darf nur für die Ausführung von Arbeiten im Rahmen der bestimmungs-
gemässen Verwendung eingesetzt werden (Bestimmungsgemässe Verwendung, siehe
Sicherheitshandbuch).
Das Aufbaugerät muss richtig in den Fangvorrichtungen aufliegen und alle vier Schnell-
verschlüsse müssen geschlossen sein.
Die Schliesskraft der Schnellverschlüsse über den Totpunkt sind auf 300 N einzustellen.
Das Aufbaugerät in alle möglichen Stellungen bringen.
Der Vorderwagen muss sich immer um mindestens 27° zum Hinterwagen verdrehen las-
sen.
Dabei ist folgendes zu prüfen:
-
Die Gelenkwelle darf keine festen Punkte berühren.
-
Die Hydraulikschläuche zum Aufbaugerät dürfen in keinem Falle angespannt sein
oder knicken.
-
Das Aufbaugerät muss minimal 30 mm Abstand zur Kabine (mit geöffnetem Heckfen-
ster), sowie mindestens 50 mm radialen und 60 mm axialen Abstand zu den Reifen
haben.
Die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten
werden (siehe "Gewichte" Seite 5 und „Reifenluftdruck" Seite 14).
Die Sicht auf den Arbeitsbereich muss frei sein.
Das Aufbaugerät darf während der Fahrt auf öffentlichen Strassen die Signalisation
(Licht, Blinker, Bremslicht) des Fahrzeuges nicht verdecken. Falls erforderlich, nach gel-
tenden Strassenverkehrsgesetzen zusätzliche Signalisationen anbringen.
Bei Aufbaugeräten, die Aebi speziell für den TP48 liefert, gelten die Hinweise der betreffen-
den Betriebsanleitungen und der mitgelieferten Zusatzinformationen.
Bei Frontanbaugeräten, die Aebi nicht speziell für den TP48 liefert, muss die Anbaueignung
abgeklärt werden:
Das Frontanbaugerät darf nur für die Ausführung von Arbeiten im Rahmen der bestim-
mungsgemässen Verwendung eingesetzt werden (Bestimmungsgemässe Verwendung,
siehe Sicherheitshandbuch).
Das Frontanbaugerät muss richtig in der Anbauplatte aufliegen und alle Verschlüsse
müssen geschlossen sein.
Das Frontanbaugerät in alle möglichen Stellungen bringen.
Dabei ist folgendes zu prüfen:
-
Die Hydraulikschläuche zum Anbaugerät dürfen in keinem Falle angespannt sein
oder knicken.
-
Das Anbaugerät muss minimal 30 mm Abstand zur Kabine aufweisen.
Die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten
werden (siehe "Gewichte" Seite 5 und „Reifenluftdruck" Seite 14).
Die Sicht auf den Arbeitsbereich muss frei sein.
Das Anbaugerät darf während der Fahrt auf öffentlichen Strassen die Signalisation (Licht,
Blinker, Bremslicht) des Fahrzeuges nicht verdecken. Falls erforderlich, nach geltenden
Strassenverkehrsgesetzen zusätzliche Signalisationen anbringen.
Bei Frontanbaugeräten, die Aebi speziell für den TP48 liefert, gelten die Hinweise der betref-
fenden Betriebsanleitungen und der mitgelieferten Zusatzinformationen.
Die Anweisungen der Geräteanbieter sind zu beachten.

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