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FreeX X-one Mode D'emploi page 53

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- Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und
Erfahrung in der Lage sein, die DHV-Bauvorschriften mit
dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu
vergleichen und eventuell veränderte Eigenschaften
festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen,
I. dass
Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer bekannt
sind.
II. Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung
des Musters geltenden DHV-Bauvorschriften bekannt
sein.
III. Ein
Aufziehverhalten,
(Wiederanfahren aus dem B-Stall), Tendenz zu
Negativkurven,
einseitiges Einklappen umfassen.
- Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich
nicht richtig verhält, darf mit diesem Gerät nicht mehr
geflogen werden und muss zur Überprüfung zum
Hersteller. Keinesfalls darf man selbst versuchen, den
Fehler zu beheben.
?? Sonstige vorgesehene Prüfungen
- Kontrolle der Leinendehnung:
I. Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer
Belastung von 6 daN zu messen und dann für 5
Sekunden mit 20 daN zu belasten und anschließend
wieder unter 6 daN zu vermessen. Diese Tätigkeit ist
unbedingt vor der Vermessung der Leinenlängen
durchzuführen und die Dehnungswerte im Nachprüf-
Protokoll festzuhalten.
das
Gleitsegelmuster
Checkflug
muss
Steuerweglängen,
53
mindestens
Neigung
zum
und
dessen
die
Punkte
Sackflug
>50%iges

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