- Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN
belastet. Die Vermessung erfolgt vom Leinenschäkel bis
zur
Rippennummerierung beginnt jeweils in der Flügelmitte
wobei die Flügelseiten in Flugrichtung von oben
gesehen werden. Die ermittelten Gesamtleinenlängen
werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert und den
Sollleinenlängen
Typenkennblattes gegenübergestellt. Die Vermessung
der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche
Bedingungen
Symmetriecheck vorgenommen werden. Die Einhaltung
der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden
Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
- Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 12 mm
gegenüber dem Typenkennblatt abweichen, wobei durch
die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung
vorliegen darf. Die Toleranzen der Bremsleinen betragen
+/- 25 mm Abweichung gegenüber dem Typenkennblatt.
- Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen
vorgenommen werden muss (die Vorgehensweise muss
beim Hersteller erfragt werden):
I. wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze
erreichen,
entweder in + oder – Richtung abweichen darf
(gerechnet werden alle Werte von 10-12 mm).
II. oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide
Richtungen (+ oder -) abweichen (Beispiel: A/B
Leinen
gleichzeitig die C/D Leinen um 10-12 mm kürzer als
im Typenkennblatt sind (Trimmverschiebung nach
hinten durch Alterung)
?? Kontrolle der Leinenfestigkeit
- Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu dem vom
DHV geforderten Nachweis für die Musterzulassung zu
dokumentieren:
Kappe
gemäss
des
vorausgesetzt,
wobei
sind
um
50
DHV-Methode.
entsprechenden
durch
die
Toleranzgrenze
10-12 mm länger, während
Die
ACPUL-
einen
lediglich