6.6 – INSTALLIEREN DER PUFFERBATTERIE Mod. MB
Die Pufferbatterie ladet sich selbst auf, mit einer Spannung von 12V und
einer Leistung von 2100mAh. Sie ist besonders bei Stromausfall nützlich.
Im Antrieb mit Steuerung kann 1 Batterie installiert werden.
Je nach Typ und Gewicht des Tors garantiert die geladene Batterie eine
Autonomie von ca. 6 – 7 Bewegungszyklen nacheinander (1 Zyklus = Öff-
nung – Schließung).
Wie folgend vorgehen, um die Pufferbatterie zu installieren:
01. Abb. 48:
Im Antrieb mit Steuerung, die Batterie im Abteil neben der Steuerung
unterbringen.
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ACHTUNG! – Der nächste Punkt (02 – elektrischer Anschluss
der Pufferbatterie an der Steuerung) darf erst ausgeführt
werden, nachdem alle Installations- und Programmierungs-
schritte beendet sind, da die Batterie eine elektrische Not-
versorgung ist.
02. Abb. 49:
Den Verbinder der Batterie in den Male-Verbinder an der Steuerung
stecken.
49
20 – Deutsch
WICHTIGE HINWEISE
Um die Lebensdauer der Pufferbatterie zu garantieren, sollten Sie folgende Hinweise
beachten:
• Die Pufferbatterie ist eine Notvorrichtung: Sie sollte daher nur im Notfall und selten
benutzt werden. Ihr zu häufiger oder ständiger Gebrauch kann eine Überhitzung
der Elemente verursachen und im Lauf der Zeit wäre die normale Lebensdauer der
Batterie nicht garantiert.
• Lassen Sie Ihre Automation nie länger als einen Tag nur durch die Pufferbatterie
gespeist: ihre Elemente könnten sich zu stark entladen, mit einer Verkürzung ihrer
Dauer.
Wenn Sie daher eine längere Abwesenheit vom Installationsort Ihrer Automation
vorsehen, trennen Sie die Klemme ab, mit der die Batterie an der Steuerung ange-
schlossen ist.
• Für das vollständige Aufladen der ganz leeren Pufferbatterie sind ca. 24 Stunden
nötig.
• Um im Fall einer längeren Nichtbenutzung der Automation Leckagen von Schad-
stoffen aus der Batterie zu vermeiden, sollte sie herausgenommen und trocken
aufbewahrt werden.
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Entsorgung der Batterie
Achtung! – Die leere Batterie enthält Schadstoffe und darf daher nicht in
den Hausmüll gegeben werden. Sie muss nach den örtlich gültigen Vor-
schriften differenziert entsorgt werden.