Sicherheit
WARNUNG!
Anforderungen an betreiberseitig bereitgestellte Systemkomponenten
Um Personenschäden und Beschädigungen der Anlage zu vermeiden,
muss sichergestellt werden, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten
Systemkomponenten (Rohrverbindungen, Flansche) korrekt montiert
wurden. Beim Übergang von Kunststoff- auf Edelstahlleitungen empfehlen
wir Kompensatoren, um die Belastungen während der Aufstellung und des
Betriebs zu minimieren.
Falls die Aufstellung nicht vom Kundendienst / Service der Ecolab
Engineering GmbH durchgeführt wird, muss sichergestellt werden, dass die
Rohre und Dosierleitungen aus den korrekten Materialien bestehen und in
Bezug auf Länge und Durchmesser den Anforderungen entsprechen.
2.5.1
Betreiberpflichten
Geltende Richtlinien
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon
besonders die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Arbeitnehmer bei der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und
einzuhalten.
Sollten Sie sich außerhalb des Geltungsbereichs des EWR (Europäischen
Wirtschaftsraum) befinden, gelten immer die bei Ihnen gültigen
Regelungen. Vergewissern Sie sich aber unbedingt, ob nicht durch
Sondervereinbarungen die Regelungen des EWR auch bei Ihnen Gültigkeit
haben.
Die Überprüfung der bei Ihnen zulässigen Bestimmungen obliegt dem
Betreiber.
Der Betreiber muss die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für:
n
die Sicherheit des Personals (im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im
besonderen die BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-Richtlinien, z.B.
Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche Schutzausrüstung (PSA),
Vorsorgeuntersuchungen);
n
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,
Verfahrensrisiken und Wartung);
n
die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);
die Produktentsorgung (Abfallgesetz);
n
n
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
n
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten,
n
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
Außerdem ist betreiberseitig:
n
die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
die Maßnahmen in Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal zu unterweisen;
n
n
bei Bedienplätzen (ab 1 Meter über Boden): sicherer Zugang zu schaffen;
417102276 Rev. 5-02.2020
22