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GEWÖHNLICHE WARTUNG
5.1 WARTUNG
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und derjenigen der anderen sowie zur Gewährleistung der korrekten Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs
ist es unerlässlich, die in der Tabelle dieses Handbuchs auf Seite 32 angegebenen Wartungseingriffe rechtzeitig vornehmen zu
lassen.
Werden die oben genannten Eingriffe nicht durchgeführt, kann dies die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen und
entsprechende Folgen wie die AUFHEBUNG DER GARANTIELEISTUNG mit sich bringen.
Informationen bezüglich der Garantieleistungen finden Sie im „Garantie- und Serviceheft".
Bei Störungen der Funktionstüchtigkeit wenden Sie sich sofort an einen MALAGUTI-Vertragshändler und warten Sie nicht ab, bis der
nächste Werkstatt-Service fällig ist.
Vor jedem Eingriff am Fahrzeug muss der Motor abgeschaltet und der Zündschlüssel herausgezogen werden. Warten Sie, bis der
Motor, die Auspuffanlage und das Motorkühlsystem vollständig abgekühlt sind, um Verbrennungen zu vermeiden.
Tragen Sie bei Wartungseingriffen immer eine Schutzbrille und Handschuhe. Vergewissern Sie sich, dass die warmen Teile des
Fahrzeugs abgekühlt sind, um Verbrennungen zu vermeiden.
DER ERSTE WERKSTATT-SERVICE muss nach 1000 km durchgeführt werden. Die weiteren Wartungen sind in der
WARTUNGSTABELLE angegeben.
Deshalb muss die entsprechende planmäßige Wartung der Kontrolle oder des Werkstatt-Services durchgeführt werden, wenn
diese auf Zeitbasis vor derjenigen auf Kilometerbasis fällig wird.
HINWEISE
DEUTSCH
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