2. Hinweise zur Anleitung
Die Beschreibung ist für alle Ausführungsformen dieser
Maschine gültig. Die Abbildungen in der Betriebsanleitung
können von der tatsächlichen Ausführung abweichen, der
sachliche Informationsgehalt wird dadurch jedoch nicht
verändert.
Die Betriebsanleitung enthält keine Anweisung zu
Reparaturen der Maschine.
Die Betriebsanleitung ist nach Tätigkeiten an der
Maschine und Baugruppen gegliedert, in denen die
gelieferte Ausführung, sowie auch mögliche Zusatz- oder
Alternativausrüstungen beschrieben werden. Anhand des
Inhaltsverzeichnisses ist die gewünschte Information schnell
zu finden.
Diese Betriebsanleitung darf ohne unsere Genehmigung
weder vollständig noch teilweise vervielfältigt oder an Dritte
weitergegeben werden.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik konstruiert und
hergestellt worden und in sicherheitstechnisch einwandfreiem
Zustand; bei bestimmungsgemäßer Verwendung und
Einhaltung vereinbarter technischer Daten, sonstiger
Betriebsbedingungen und Bauteileigenschaften betriebssicher.
Gefahr!
Von der Maschine können Gefahren für das
Bedienungspersonal oder Dritte, für die Maschine oder
andere Sachwerte sowie für die Umwelt ausgehen,
wenn diese von nicht ausreichend qualifiziertem
Personal unsachgemäß bzw. nicht bestimmungsgemäß
installiert, gerüstet, gewartet oder repariert bzw. in
sicherheitstechnisch nicht einwandfreiem Zustand
betrieben wird.
Vom Aufstellungsort der Maschine sowie den zu
bearbeitenden Bauteilen und den beim Betrieb auftretenden
Emissionen (Lärm usw.) können zusätzliche Gefahren für
Personen, Sachwerte oder Umwelt ausgehen. Geeignete
Maßnahmen zum Schutz gegen derartige bestimmungsgemäß
unvermeidbare und nicht in der Verantwortung des
Maschinenherstellers liegenden Gefährdungen sind vom
Betreiber in eigener Verantwortung zu treffen.
Warnung!
In dieser Ausführung darf die Maschine nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt und
betrieben werden.
3. Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Bewahren Sie diese Betriebsanleitung unmittelbar an der
Maschine, im direkten Zugriffsbereich des Bedienungs- und
Wartungspersonals, auf
Halten Sie das Typenschild sowie die Sicherheits- und
Gefahrenhinweise, Warnungen und Textinformationen an der
Maschine stets in gut lesbarem Zustand und tauschen Sie
Schilder / Aufkleber bei Beschädigungen unverzüglich aus.
4. Verpflichtung des Betreibers
Beachten Sie, dass die Verantwortung und das Risiko für eine
sichere Durchführung von Arbeiten an / mit der Maschine
sowohl für Ihre Mitarbeiter als auch für von Ihnen beauftragte
Dritte ausschließlich bei Ihnen liegt.
• Verpflichten Sie alle mit der Maschine befassten Personen,
den Arbeitsschutz, die Sicherheitsbestimmungen und die
Hinweise in dieser Betriebsanleitung zu beachten.
• Treffen Sie Sofortmaßnahmen zur Abwehr von
Gefahren oder zur Einhaltung von Arbeitsschutz- und
Sicherheitsbestimmungen unmittelbar nach Bekanntwerden
einer solchen Gefahr oder der Nichteinhaltung einer
Vorschrift.
• Lassen Sie die Maschine vor der Erst-Inbetriebnahme,
nach längerem Stillstand, nach Instandhaltungs- oder
Instandsetzungsarbeiten durch einen Sachkundigen auf
uneingeschränkte Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit
überprüfen.
• Lassen Sie Mängel / Störungen und Beschädigungen an
der Maschine sofort, sach- und sicherheitsgerecht und
vollständig beseitigen.
• Unterrichten Sie das Bedienungspersonal und in Ihrem
Auftrag tätige Dritte über Gefährdungen durch die
Maschine, Gefahren am Aufstellungsort oder durch
gesundheitsgefährdende Umgebungsbedingungen.
• Halten Sie alle von Ihnen beauftragten Personen zu
gesundheitlich und sicherheitstechnisch einwandfreiem
Arbeiten an.
• Überwachen Sie die Benutzung vorgeschriebener
persönlicher Arbeitsschutzausrüstungen.
• Setzen Sie für alle Maßnahmen nur qualifizierte oder
ausreichend unterwiesene Personen ein.
• Legen Sie klare Zuständigkeiten für die
Maschinenbedienung und Instandhaltungsarbeiten fest und
bestimmen Sie eine Aufsichtsperson.
• Schließen Sie Gefahren durch unklare Kompetenzen bei der
Maschinenbedienung und Instandhaltung unbedingt aus.
5. Hinweise für den Verwender
Sorgen Sie für eine vorschriftsmäßige Entsorgung aller
anfallenden Abfälle und Altstoffe während der Installation,
des Betriebes und bei der Instandhaltung.
Vor jeder Inbetriebnahme hat sich der Maschinenführer davon
zu überzeugen und sicherzustellen, dass sich keine Personen
oder Gegenstände im Gefahrenbereich der Maschine befinden.
Der Anwender darf die Maschine nur in einwandfreiem
Zustand betreiben. Jede Veränderung ist sofort dem nächsten
Verantwortlichen zu melden.
6. Fachkräfte und eingewiesene qualifizierte Personen
Nur qualifizierte, geschulte oder eingewiesene Personen
dürfen Arbeiten an der Maschine durchführen:
• Sichtprüfungen, Inspektionen,
• Bedienung (Inbetriebnahme, Stillsetzen), visuelle
Überwachung der laufenden Maschine,
• Reinigung der stillgesetzten und freigeschalteten Maschine,
• Störungssuche an der laufenden Maschine und nach
Stillsetzung Behebung mechanischer / elektrischer
Störungen,
• Wartungsarbeiten und Instandsetzung,
• Außerbetriebsetzung,
• Einschalten elektrischer Geräte, Einstellen von
Schutzvorrichtungen usw.,
• Austausch elektrischer Geräte und Betriebsmittel.
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