Reparaturen (Instandsetzung); Ersatzteile; Schutzeinrichtungen / Sicherheitsbauteile; Mechanische Schutzeinrichtungen - Hettich BlueMax Mini Modular Instructions De Service

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21. Reparaturen (Instandsetzung)

Jede Reparatur an den mechanischen Bauteilen der Maschine
erfordert in hohem Maße Sachkenntnisse und Erfahrungen.
Lassen Sie eine eventuell notwendige Reparatur möglichst
von Hettich FurnTech GmbH ausführen.
Hinweis!
Änderungen und An- / Umbauten an der Maschine sind
unzulässig, wenn diese die Funktion oder die aktive /
passive Sicherheit der Maschine beeinflussen.
Führen Sie Reparaturen an der Maschine nur durch, wenn Sie
über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und befolgen Sie
die Hinweise in dieser Betriebsanleitung.
Stellen Sie immer den sicherheitsgerechten, werkseitigen
Originalzustand wieder her.
Setzen Sie bei allen Arbeiten nur einwandfreie Werkzeuge
sicherheitsgerecht und nach den üblichen technischen Regeln
ein.

22. Ersatzteile

Ersatzteile, Ausrüstungsgegenstände oder Austauschstoffe, die
nicht von Firma Hettich FurnTech GmbH & Co. KG geprüft und
freigegeben sind, können die aktive und passive Sicherheit der
Maschine gefährden. Ersatzteile dürfen nur von qualifizierten
Personen und von Fachkräften der Firma Hettich FurnTech
GmbH & Co. KG montiert werden.
Gefahr!
Abgenutzte und beschädigte Bauteile beeinträchtigen
die Sicherheit und sind sofort auszutauschen.
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile. Bei fremdbezogenen
Teilen ist nicht gewährleistet, dass diese beanspruchungs- und
sicherheitsgerecht sind. Infolge unzutreffender Spezifikation,
unzureichender Qualität, falscher Zuordnung usw. kann
erhöhte Unfallgefahr gegeben sein. Ein eventuelles Risiko mit
fremdbezogenen Teilen oder Ausrüstungsgegenständen trägt
allein der Betreiber.

23. Schutzeinrichtungen / Sicherheitsbauteile

Nehmen Sie die Maschine nur mit einwandfrei
funktionierenden Schutzeinrichtungen bzw.
Sicherheitsbauteilen in Betrieb.
Warnung!
Demontage, Ausschaltung oder Überbrückung von
Sicherheitseinrichtungen sowie Änderungen an diesen
Einrichtungen sind ausdrücklich untersagt. Für die
Folgen haftet allein der Betreiber.

Mechanische Schutzeinrichtungen

• Alle Schutzeinrichtungen sind gegen eine Berührung
bewegter oder rotierender Maschinenelemente zu sichern.
• Die Maschine bzw. der Gefahrenbereich ist gegen Zutritt
bei laufender Maschine durch einen Sicherheitszaun als
trennende Schutzeinrichtung gesichert.

24. Haupt-Stromversorgung

Der Stecker für Haupt-Stromversorgung dient zur Trennung
der Maschine von der elektrischen Energieversorgung.
Bevor Sie die Stromversorgung trennen, z. B. für eine
Stillsetzung der Maschine:
• fahren Sie die Maschine frei (leer), d. h. alle Bauteile müssen
die Maschine verlassen haben,
• schalten Sie die Maschine aus,
• warten Sie, bis die Maschine zu Stillstand gekommen ist
und schalten Sie den Hauptschalter aus.

25. Pneumatische Sicherheitseinrichtungen

An der Wartungseinheit befindet sich eine Kupplung. Diese
ist bei allen Arbeiten an der Maschine abzuziehen und die
Maschine somit drucklos zu machen.
26. Ergänzende Sicherheitseinrichtungen
Weitere Sicherheitseinrichtungen sind in Eigenverantwortung
des Betreibers nach den örtlichen Verhältnissen,
innerbetrieblichen Vorschriften oder den Auflagen örtlicher
Aufsichtsbehörden zu installieren.
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes
ausgesagt und im Aufstellungsplan nichts anderes
dargestellt ist, gehören u.a. die im Folgenden genannten
Sicherheitseinrichtungen nicht zum Lieferumfang von
Hettich FurnTech GmbH & Co. KG.
• Schutzeinrichtungen auch bei evtl. Emissionen der
Maschine, für unmittelbar benachbarte Arbeitsplätze oder
Verkehrswege.
• Anfahrschutz für die Maschine oder den Bedienungsplatz
als Schutzeinrichtung gegen eine Beschädigung durch
Flurförderzeuge.
• Farbmarkierungen gemäß UVV u.a. auf dem Fußboden
zur Sicherheitskennzeichnung von Arbeitsbereichen,
Verkehrswegen usw..

27. Entsorgung und Umweltschutz

Jede Entsorgung hat vorschriftsmäßig und unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen!
Zur Entsorgung – in Eigenverantwortung des Betreibers –
können bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
(Wartung und Reparatur) folgende Abfallstoffe anfallen:
• Schmierstoffe, Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial,
• Abfälle aller Art, auch abgenutzte Bauteile der Maschine
sowie Werkzeuge
• flüssige Abfälle sind als grundwassergefährdende Stoffe in
geschlossenen, zugelassenen Behältern zu sammeln und für
eine ordnungsgemäße Entsorgung bereitzustellen.
• Binden Sie sofort verschüttete Flüssigkeiten.
• Gebrauchte Hilfsstoffe (z. B. Altöle) niemals im Erdreich
oder der Kanalisation versickern lassen.
Berücksichtigen Sie bei jeder Entsorgung innerbetriebliche,
örtliche oder regionale Bestimmungen.
Bei einer Entsorgung der Maschine (Demontage oder
Verschrottung) sind alle Bauteile entsprechend ihren
Materialgruppen bevorzugt einer Wiederverwendung
(Recycling) zuzuführen.
Nach vollständiger Entleerung und Reinigung von
Schmierstoffsystemen (Getrieben u. ä.), können bei der
abschließenden Demontage folgende Materialgruppen
anfallen:
Metalle: Stahl, Aluminium (Maschinenbau-Werkstoffe),
Kunststoffe: PVC (Schläuche),
Elastomere: Kabelummantelungen, Dichtungen, elektrische
Geräte / Betriebsmittel.
Demontierte Bauteile sind entsprechend ihrer Materialgruppe
getrennt zu sammeln, nicht recycelfähige Reste sind zu
entsorgen.
Beachten Sie zur Entsorgung von Antrieben und
Ausrüstungsgegenständen die Elektronikschrott-Verordnung
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