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Sicherheitshinweise Für Das Bedienpersonal; Zulässige Arbeiten Durch Bedienpersonal; Sicherheitshinweise Zum Betrieb Der Maschine; Sicherheitshinweise Zur Instandhaltung - Hettich ArciFit 300 Instructions De Service Et De Montage

Dispositif de montage des tiroirs

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3. Sicherheit
3.7 Sicherheitshinweise für das Bedienpersonal
· Arbeiten an der Maschine dürfen nur von unterwiesenem
Fachpersonal ausgeführt werden.
· Es darf nur geschultes oder unterwiesenes Fachpersonal
eingesetzt werden.
· Die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Unfallverhütungsvor-
schriften sind einzuhalten.
· Bitte bewahren Sie Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandkasten
usw.) in greifbarer Nähe auf.
· Der Betreiber hat das Bedienpersonal zum Tragen persönli-
cher Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe und feste Arbeits-
kleidung) zu verpflichten.
3.7.1 Zulässige Arbeiten durch Bedienpersonal
· Das Aktivieren, das Deaktivieren der Maschine.
· Das Zugeben der Einzelteile.
· Das Starten des Montagevorgangs.
· Das Entnehmen von montierten Schubkästen.
· Das Reinigen der Maschine.
Abb. 3: Zugabe / Entnahme
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Bedienervoraussetzungen
Der Bediener hat sein Arbeitsumfeld so zu organisieren, dass
eine optimale, kontinuierliche Fertigung realisiert wird.
Vor erstmaliger Arbeitsaufnahme und wiederkehrend jährlich
ist der Bediener zu unterweisen.
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Anlage beauftragt sind,
verpflichten sich vor Arbeitsbeginn
· die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung zu beachten,
· persönliche / arbeitsplatzbezogene Schutzbekleidung und
Hilfsmittel, die der Arbeitssicherheit dienen anzulegen bzw.
während der Arbeit zu benutzen, soweit dies sicherheits-
technisch erforderlich ist.
Die Kompetenzfestlegungen sind einzuhalten.
So dürfen zum Beispiel
Arbeiten an pneumatischen Ausrüstungen der Anlage nur von
einer speziell dafür ausgebildeten Fachkraft oder von unter-
wiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer solchen
Fachkraft gemäß den dafür geltenden technischen Regeln
vorgenommen werden.

3.8 Sicherheitshinweise zum Betrieb der Maschine

Die Maschine darf nur im fertig montierten und betriebs-
fertigen Zustand in Betrieb genommen werden.
Die Maschine darf nur betrieben werden, wenn alle Schutz-
einrichtungen und sicherheitsbedingten Einrichtungen, z. B.
Schutzverkleidung funktionsfähig und unbeschädigt sind.
· Bei der Inbetriebnahme muss sich der Bediener davon
überzeugen, dass alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
sowie die Bedienelemente korrekt funktionieren und keine
Schäden vorliegen.
Die Umgebung des Arbeitsplatzes stets sauber und übersicht-
lich halten, durch innerbetriebliche Kontrollen sicherstellen.
· Eingetretene Veränderungen oder Funktionsstörungen sind
sofort der zuständigen Stelle / Person zu melden.
Die Maschine ist ggf. sofort stillzusetzen und zu sichern.
3. Sicherheit

3.9 Sicherheitshinweise zur Instandhaltung

Die Instandhaltung darf ausschließlich durch Fachpersonal
des Herstellers oder unter dessen Aufsicht erfolgen.
· Ist die Maschine bei Wartungs- und Reparaturarbeiten
komplett ausgeschaltet, so muss sie gegen unerwartetes
Wiedereinschalten gesichert werden.
· Falls erforderlich, sichern Sie bitte den Instandhaltungsbe-
reich weiträumig ab!
· Warnschild anbringen.
· Benutzen Sie für die Durchführung von Instandhaltungsmaß-
nahmen eine der Arbeit angemessene Werkzeugausrüstung.
· Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch
Fachpersonal des Betreibers ausgeführt werden.
· Ist bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten die Demon-
tage von Sicherheitseinrichtungen erforderlich, hat unmittel-
bar nach Abschluss der Arbeiten die Montage und Überprü-
fung der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
· Beim Warten oder Instandsetzen gelöste Schraubverbindun-
gen stets festziehen.
· Anschlüsse und Verschraubungen sind zu Beginn der
Arbeiten von Öl, Betriebsstoffen und Verschmutzungen zu
reinigen.
· Sorgen Sie für eine sichere und umweltschonende Entsor-
gung von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie Austauschteilen.

3.10 Schulung / Unterweisung

· Als Betreiber sind Sie dazu verpflichtet, das Bedienpersonal
über bestehende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie über vorhandene Sicherheitseinrichtungen zu infor-
mieren bzw. zu unterweisen. Beachten Sie dabei die ver-
schiedenen fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter.
· Das Bedienpersonal muss die Unterweisung verstanden
haben und beachten sowie zur Dokumentation unterschrie-
ben haben.
· Nur so erreichen Sie ein sicherheits- und gefahrenbewusstes
Arbeiten des Bedienpersonals. Als Betreiber sollten Sie sich
deshalb die Teilnahme von jedem Mitarbeiter schriftlich
bestätigen lassen.
· Mit Anwendung dieser Sicherheitsmaßnahmen ist das Ge-
fahrenpotential soweit minimiert, dass die Maschine sicher
betrieben werden kann.
Hinweis
Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind
i
mindestens einmal vor jedem Schichtbeginn auf
Vorhandensein sowie Beschädigung zu prüfen
(Sichtprüfung).
3.11 Persönliche Schutzausrüstung
Der Betreiber muss die folgende persönliche Schutzaus-
rüstung bereitstellen:
· Sicherheitsschuhe
· Schutzbrille (bei Bedarf)
· Sicherheitshandschuhe (bei Bedarf)
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