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Leica Novocastra Liquid Mode D'emploi page 13

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Die mikrobielle Verunreinigung von Reagenzien ist zu minimieren, da ansonsten eine erhöhte unspezifische Färbung auftreten kann.
Falls die spezifizierten Inkubationszeiten oder –temperaturen nicht eingehalten werden, kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.
Jegliche Abweichungen von den angegebenen Werten müssen vom Benutzer verifiziert werden.
Qualitätskontrolle
Unterschiede bei der Gewebebearbeitung und den technischen Verfahren im Labor des Benutzers können zu signifikanten
Schwankungen bei den Ergebnissen führen. Daher ist es wichtig, zusätzlich zu den folgenden Verfahren regelmäßige laborinterne
Kontrollen durchzuführen.
Die Kontrollen sollten mit frischen Autopsie-/Biopsie-/chirurgischen Proben vorgenommen werden, die so bald wie möglich und auf
dieselbe Weise wie die Patientenprobe(n) in Formalin fixiert, behandelt und in Paraffin eingebettet worden sind.
Positive Gewebekontrolle
Zeigt korrekt vorbereitete Gewebe und korrekte Färbetechniken an.
In jedem Färbelauf sollte für jeden Satz Testbedingungen eine positive Gewebekontrolle durchgeführt werden.
Gewebe mit schwach positiver Färbung ist für die optimale Qualitätskontrolle und den Nachweis kleiner Minderungen in der
Reagenzleistung besser geeignet als ein Gewebe mit stark positiver Färbung.
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Als positive Gewebekontrolle wird Dickdarm empfohlen.
Falls das positive Kontrollgewebe keine positive Färbung nachweisen kann, sollten die mit den Testproben erzielten Ergebnisse als
ungültig betrachtet werden.
Negative Gewebekontrolle
Die negative Gewebekontrolle sollte nach der positiven Gewebekontrolle erfolgen, um die Spezifität der Zielantigenmarkierung durch
den primären Antikörper zu verifizieren.
Als negative Gewebekontrolle wird Kleinhirn empfohlen.
Alternativ bietet die Vielfalt unterschiedlicher Zelltypen, die in den meisten Gewebeschnitten vorliegen, häufig Stellen für eine negative
Kontrolle. Jedoch sollte dies vom Benutzer verifiziert werden.
Liegt eine unspezifische Färbung vor, hat diese gewöhnlich ein diffuses Erscheinungsbild. Eine sporadische Färbung des Bindegewebes
kann ebenfalls in Schnitten von übermäßig formalinfixierten Geweben beobachtet werden. Zur Bewertung der Färbeergebnisse intakte
Zellen verwenden. Nekrotische oder degenerierte Zellen werden oft unspezifisch gefärbt.
Falsch-positive Ergebnisse können aufgrund
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einer nichtimmunologischen Bindung von Proteinen oder Substratreaktionsprodukten beobachtet werden. In Abhängigkeit von der
Art der verwendeten Immunfärbung können solche Ergebnisse auch durch endogene Enzyme wie Pseudoperoxidase (Erythrozyten),
endogene Peroxidase (Zytochrom C) oder endogenes Biotin (beispielsweise Leber, Mamma, Gehirn, Niere) hervorgerufen werden.
Um eine endogene Enzymaktivität bzw. eine unspezifische Enzymbindung von einer spezifischen Immunreaktivität zu unterscheiden,
können zusätzliche Patientengewebe ausschließlich mit Substratchromogen bzw. mit Enzymkomplexen (Avidin-Biotin, Streptavidin,
markiertes Polymer) plus Substratchromogen gefärbt werden. Falls im negativen Kontrollgewebe eine spezifische Färbung auftritt,
sollten die Ergebnisse mit den Patientenproben als ungültig betrachtet werden.
Negative Reagenzkontrolle
Zur Beurteilung einer unspezifischen Färbung und zur besseren Bewertung einer spezifischen Färbung an der Antigenstelle ist mit einem
Schnitt jedes Patientenpräparates anstelle des primären Antikörpers eine unspezifische negative Reagenzkontrolle zu verwenden.
Patientengewebe
Mit NCL-L-CEA-609 angefärbte Patientenproben zuletzt untersuchen. Eine positive Färbeintensität ist im Kontext einer unspezifischen
Hintergrundfärbung der negativen Reagenzkontrolle zu bewerten. Wie bei jedem immunhistochemischen Test bedeutet ein negatives
Ergebnis, dass das Antigen nicht nachgewiesen wurde. Ein negatives Ergebnis bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass das
Antigen in den getesteten Zellen / im getesteten Gewebe nicht vorlag. Bei Bedarf sollte zur Identifizierung falsch-negativer Reaktionen
eine Gruppe von Antikörpern verwendet werden.
Erwartete Ergebnisse
Normale Gewebe
Klon COL-1 wies das karzinoembryonale Antigen in Epithelzellen von Kolon, Rektum, Speiseröhre und Larynx sowie in der
Plattenepithelschleimhaut der Zervix nach. (Gesamtzahl der Normalgewebeproben = 150).
Anomale Gewebe
Klon COL-1 färbte 58/65 Dickdarmtumoren (darunter 20/23 metastasierende Adenokarzinome, 18/22 Adenokarzinome, 6/6 Adenome,
5/5 Polypen, 4/4 muzinöse Adenokarzinome, 3/3 metastasierende muzinöse Adenokarzinome und 2/2 metastasierende
Siegelringzellkarzinome), 33/77 Lungentumoren (darunter 14/28 Adenokarzinome, 12/28 Plattenepithelkarzinome, 3/8 kleinzellige
Karzinome, 1/6 atypische Karzinoide, 1/3 großzellige Karzinome, 1/2 metastasierende Plattenepithelkarzinome und 1/2 metastasierende
Adenokarzinome), 10/49 Ovarialtumoren (darunter 3/12 endometrioide Adenokarzinome, 3/3 muzinöse Adenokarzinome, 2/6 seröse papilläre
Adenokarzinome, 1/3 muzinöse Zystadenokarzinome, 1/3 muzinöse Zystadenome, 0/5 seröse Adenokarzinome, 0/4 Thecazelltumoren,
0/3 Granulosazelltumoren, 0/3 undifferenzierte Karzinome, 0/2 Dottersackkarzinome, 0/1 Dysgerminom, 0/1 unreifes Teratom,
0/1 Leiomyosarkom, 0/1 muzinöses Zystadenom von Borderline-Malignität und 0/1 Adenokarzinom), 5/11 metastasierende Tumoren
(darunter 3/4 metastasierende Magenkarzinome, 2/4 metastasierende Mammakarzinome, 0/1 metastasierendes Nasopharynxkarzinom,
0/1 metastasierendes Schilddrüsenadenokarzinom und 0/1 metastasierendes Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre), 5/5 chronische
Colitiden, 4/4 Fälle von Morbus Crohn, 3/3 Magenadenokarzinome, 2/2 Tumoren des Dünndarms (darunter 1/1 Adenom und
1/1 Adenokarzinom), 2/2 Plattenepithelkarzinome der Zervix, 1/3 Plattenepithelkarzinome der Speiseröhre, 1/2 Endometrial-Adenokarzinome,
1/1 Plattenepithelkarzinom der Haut und 1/1 Plattenepithelkarzinom der Zunge. Bei Brusttumoren (0/5), Schilddrüsentumoren (0/5),
Hirntumoren (0/4), hepatozellulären Karzinomen (0/4), Lymphomen (0/3), Prostatatumoren (0/2), Kopf- und Halstumoren (0/2),
Nebennierentumoren (0/2), Blasentumoren (0/2), Knochentumoren (0/2), Speicheldrüsentumoren (0/2), Seminomen (0/2), Nierentumoren
(0/2), einem Pankreastumor (0/1), einer Prostatahyperplasie (0/1), einem Melanom (0/1), einem Fall von Darmtuberkulose (0/1) und einem
Phäochromozytom (0/1) wurde keine Färbung nachgewiesen. (Gesamtzahl der pathologischen Gewebeproben = 267).
NCL-L-CEA-609 wird für den Nachweis des karzinoembyonalen Antigens in normalem und neoplastischem Gewebe als zusätzliches
Hilfsmittel zur herkömmlichen Histopathologie unter Verwendung nicht-immunologischer histochemischer Färbemittel empfohlen.
CEA-609-L-CE
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