GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH UNGENÜGENDE AUSSTATTUNG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHR!
Die für Fahrräder vorgeschriebenen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr dienen in erster Linie der Sichtbarkeit der Fahrradfahrer. Wirst du als Fahrradfahrer nicht oder zu spät erkannt,
können Unfälle mit schweren Folgen geschehen.
• Dein Fahrrad muss mit allen länderspezifisch vorgeschriebenen Komponenten für den öffentlichen Straßenverkehr ausgestattet sein!
• Neben der Unfallgefahr kann die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Verhängung von Bußgeldern und Verlust des Versicherungsschutzes führen.
• Beachte bei Fahrten im Ausland bzw. bei grenzüberschreitenden Fahrten die dort geltenden gesetzlichen Anforderungen.
• Angaben zur benötigten Ausstattung findest du im Kapitel „Bestimmungen gemäß Strassenverkehrs-Zulassungsordnung (STVZO)" auf Seite 17
In Deutschland werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" (StVZO) geregelt.
Folgende Ausstattung muss angebracht sein, wenn du dein Fahrrad bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern im Straßenverkehr nutzt:
Bezeichnung
Besondere Hinweise
Frontleuchte
Front- und Rückleuchte sowie die Reflektoren müssen während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
und weißer Reflektor
Die Leuchten sowie die Reflektoren müssen während ihres Betriebs fest angebracht und gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen
gesichert sowie ständig einsatzbereit sein. Die Frontleuchte muss so eingestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Die Leuchten und
Rückleuchte
Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
und roter Reflektor
Pedalreflektor
Beide Pedale müssen nach vorn und hinten wirkende, gelbe Reflektoren besitzen.
Speichenreflektor
Am Vorder- und Hinterrad müssen jeweils zwei Speichenreflektoren angebracht werden.
31