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Fort F 400 Instructions Pour L'emploi Et L'entretien page 75

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DEUTSCH
1.1 EINFÜHRUNG
In diesem Handbuch sind Informationen, Anweisun-
gen und andere Hinweise enthalten, die für das Ver-
ständnis, eine ordnungsgemäße Bedienung und die
übliche Wartung des Minitransporters Model F 400
(nachfolgend „Maschine" oder „Fahrzeug" genannt),
der von der „FORT" aus Sossano bei Vicenza (nach-
folgend „Herstellerfirma" genannt) hergestellt wird,
notwendig sind.
Die nachfolgend aufgeführten Informationen beinhal-
ten weder eine vollständige Beschreibung der einzel-
nen Bestandteile noch eine detaillierte Darstellung der
Betriebsweise. Der Leser wird hier nützliche Hinwei-
se bezüglich einer sicheren Bedienung und ordnungs-
gemäßen Wartung der Maschine finden.
Von der Beachtung und der Erfüllung der in diesem
Handbuch enthaltenen Anweisungen hängt der ein-
wandfreie Betrieb, die Lebensdauer und der maxima-
le Nutz- und Wirkungsgrad der Maschine ab.
VORSICHT!
Eine Nichtbeachtung der in diesem Handbuch enthal-
tenen Anweisungen, eine fahrlässige bzw. unsachge-
mäße Bedienung sowie Ausführung von nicht geneh-
migten Änderungen an der Maschine stellen einen
guten Grund für die Rückgängigmachung der für die
Maschine gewährten Garantie durch die Herstellerfir-
ma dar.
Die Herstellerfirma weist jede Verantwortung für mit-
telbare oder unmittelbare Schäden von sich ab, die
auf die obengenannten Gründe und auf eine fehlende
Beachtung der in diesem Handbuch enthaltenen An-
weisungen zurückgehen.
GEFAHR!
Dieses Handbuch ist eine Ergänzungsausstattung
zur Maschine und muss bei ihrem Transport bzw.
Verkauf immer beiliegend sein. Es muss immer an
einem sicheren Platz, der dem verantwortlichen
Bedienpersonal bekannt ist, aufbewahrt werden.
Die Aufgabe des Bedienpersonals ist es, für einen
unversehrten Zustand des Handbuchs zu sorgen, um
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ABSCHNITT 1
Beschreibung und Eigenschaften der Maschine
den Informationszugang während der gesamten Le-
bensdauer der Maschine zu ermöglichen.
Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes des
Handbuches soll bei der Herstellerfirma unverzüglich
eine Kopie angefragt werden.
1.2 GARANTIE
Die Herstellerfirma gewährt auf ihre neuen Erzeug-
nisse eine Garantie für die Dauer von 12 (zwölf) Mo-
naten ab dem Kaufdatum.
Für den Motor gilt eine Garantie gemäß den Bedin-
gungen und Fristen, die von seinem Hersteller fest-
gelegt worden sind.
Vergewissern Sie sich ob die Maschine im Moment
ihrer Aushändigung komplett und in einem einwand-
freien Zustand ist.
Eventuelle Reklamationen sollen auf schriftlichen
Wege innerhalb von 8 (acht) Tagen ab der Aushändi-
gung der Maschine erfolgen.
Die Garantie kommt nur im Falle einer kostenlosen
Reparatur oder eines kostenloses Auswechselns je-
ner Teile zur Geltung, die nach einer sorgfältigen Über-
prüfung durch das Technische Büro der Herstellerfir-
ma als defekt (Elektroteile und Werkzeuge ausgenom-
men) erscheinen.
Eventuelle Rückgabeware sollte mit der Herstellerfir-
ma vereinbart werden und frei Werk zurückgesandt
werden.
Ein Auswechseln oder eine Reparatur der Teile in Ga-
rantie hat keine Verlängerung der Garantiedauer zur
Folge. Zu Lasten des Käufers gehen auf jeden Fall die
Transport-, Schmierölkosten, die Umsatzsteuer und
eventuelle Zollgebühren.
Der Käufer kann seine Garantierechte nur dann gel-
tend machen, wenn er andere weitere Garantie-
bedingungen, die im Liefervertrag enthalten sind,
beachtet hat. Wenn die Vertragspartner einen Streit-
fall, der mit dem Liefervertrag zusammenhängt, nicht
einem schiedsrichterlichen Urteil unterwerfen möch-
ten oder in anderen Fällen, in denen der Spruch des
Organs eines ordentlichen Gerichts notwendig ist,
wird nur das Gericht Vicenza die gebietsrelevante Zu-
ständigkeit haben.
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