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Kettler SPRINTER 1.1 Instructions De Montage Et D'utilisation page 14

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Informationen bezüglich der EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-
Richtlinie)
1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne" bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind,
diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Ent-
sorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Ver-
meiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen.
Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte entsorgen möchten, empfehlen wir Folgendes:
Spenden Sie das nicht mehr gewünschte Produkt einer gemeinnützigen Organisation.
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Bringen Sie es zu einer autorisierten Sammelstelle für Altgeräte, die von einer lokalen Behörde betriebe wird.
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Informationen zu Sammelstellen in Deutschland finden Sie unter ERP Deutschland oder EAR.
Unterstützen Sie nationale Recyclingkampagnen.
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2. Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden
können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten: Batterietyp AA bzw. AAA mit den
chemischen Elementen Zink-Kohle
3. Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten
und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, da-
mit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten
Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein
Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen:
https://www.ear-system.de/earverzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.
Für Vertreiber: Die Rücknahme hat kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes zu erfolgen. (1:1
Rücknahme) Unabhängig davon, gibt es die Möglichkeit, die Altgeräte kostenlos an den Vertreiber zurückzugeben.
Voraussetzung dafür ist, dass die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme).
Einzelhandel: Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem zur Rücknahme ver-
pflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern ver-
fügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen.
Fernabsatzmarkt: Fernabsatzmarkt: Vertreiber, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre Produkte
verkaufen, sind zur Rücknahme von Altgeräten (richtig verpackt) verpflichtet, wenn die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen. Detaillierte Hinweise und Information finden Sie beim
Bestellvorgang.
Hinweis: Die Rückgabemöglichkeit besteht ausschließlich für gleichartige Altgeräte, die mit mindestens einer
elektrischen oder elektronischen Komponente ausgestattet sind.
B2B-Hersteller: Im Fall von B2B-Geräten muss die Rücknahme nicht kostenlos angeboten werden.
4. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezoge-
ner Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
5. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE49590572 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72,
90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.
6. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu
erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMU finden Sie weitere
Informationen.
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