scher Aufladung beim Umgang
mit Batterien müssen Textilien,
Sicherheitsschuhe und Hand-
schuhe einen Oberflächen-
8
Ω
widerstand ≤ 10
besitzen.
Beim Reinigen keine trockenen
Putztücher verwenden!
Die Zellenstopfen dürfen nicht
abgenommen oder geöffnet
werden, sondern müssen die
Zellen geschlossen halten.
Die Reinigungsvorschriften des
Herstellers sind zu beachten.
Die Kunststoffteile der Batterie,
insbesondere der Zellenge-
fäße, dürfen nur mit Wasser
bzw. wassergetränkten Putz-
tüchern ohne Zusätze gereinigt
werden.
Nach dem Reinigen ist die Bat-
terieoberfläche mit geeigneten
Mitteln zu trocknen, z. B. mit
Druckluft oder mit wasserfeuch-
ten antistatischen Putztüchern
(z. B. Baumwolle).
Zur Reinigung ist die Batterie
aus dem Fahrzeug auszu-
bauen.
Der Aufstellungsort für die
Reinigung muss so gewählt wer-
den, dass dabei entstehendes
elektrolythaltiges Spülwasser
einer dafür geeigneten Abwas-
serbehandlungsanlage zuge-
leitet wird. Bei der Entsorgung
von gebrauchten Elektrolyten
bzw. entsprechendem Spül-
wasser sind die Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften
Dieses Merkblatt wurde vom Arbeitskreis „Industriebatterien" im Fachausschuss „Technik und Normung"
sowie die wasser- und abfallrecht-
lichen Vorschriften zu beachten.
Die Zellenstopfen dürfen nicht
abgenommen oder geöffnet
werden, sondern müssen die
Zellen geschlossen halten.
Die Reinigungsvorschriften des
Herstellers sind zu beachten.
Die Kunststoffteile der Batterie,
insbesondere die Zellengefäße,
dürfen nur mit Wasser bzw.
wassergetränkten Putztüchern
ohne Zusätze gereinigt werden.
Nach dem Reinigen ist die Bat-
terieoberfläche mit geeigneten
Mitteln zu trocknen, z. B. mit
Druckluft oder mit wasserfeuch-
ten antistatischen Putztüchern
(z. B. Baumwolle).
Flüssigkeit, die in den Batterie-
trog gelangt ist, muss abge-
saugt und unter Beachtung der
zuvor genannten Vorschriften
entsorgt werden.
(Einzelheiten hierzu siehe
auch DIN EN 62485-3 bzw.
ZVEI Merkblatt:
„Vorsichtsmaßnahmen beim
Umgang mit Elektrolyt für
Bleiakkumulatoren")
Fahrzeug-Antriebsbatterien können
auch mit Hochdruckreinigungsge-
räten gesäubert werden. Hierbei
ist zusätzlich die Betriebsanleitung
des Hochdruckreinigers zu
beachten.
Um beim Reinigungsvorgang
Schäden an Kunststoffteilen wie
den Zellendeckeln, der Isolierung
der Zellenverbinder und der Stop-
fen zu vermeiden, sind folgende
Punkte zu beachten:
Die Zellenverbinder müssen
fest angezogen bzw. fest ein-
gesteckt sein.
Die Zellenstopfen müssen auf-
gesetzt, d. h. geschlossen sein.
Es dürfen keine Reinigungs-
zusätze verwendet werden.
Die maximal zulässige Tem-
peratureinstellung für das Rei-
nigungsgerät ist 140 ˚C. Damit
wird in der Regel sichergestellt,
dass im Abstand von 30 cm
hinter der Austrittsdüse eine
Temperatur von 60 ˚C nicht
überschritten wird.
Ein Abstand der Austrittsdüse
eines Strahlreinigers von der
Batterieoberfläche soll 30 cm
nicht unterschreiten.
Der maximale Betriebsdruck
soll 50 bar betragen.
Die Batterien sind großflächig
zu bestrahlen, um lokale Über-
hitzungen zu vermeiden.
Nicht länger als 3 s auf einer
Stelle mit dem Strahl verharren.
Nach dem Reinigen ist die Bat-
terieoberfläche mit geeigneten
Mitteln zu trocknen, z. B. mit
Druckluft oder mit wasserfeuch-
ten antistatischen Putztüchern
(z. B. Baumwolle).
Es dürfen keine Heißluftgeräte
mit offener Flamme oder mit
Glühdrähten verwendet werden.
Eine Oberflächentemperatur
der Batterie von maximal 60 ˚C
darf nicht überschritten werden.
Flüssigkeit, die in den Batterie-
trog gelangt ist, muss abge-
saugt und unter Beachtung der
zuvor genannten Vorschriften
entsorgt werden.
(Einzelheiten hierzu siehe
auch DIN EN 62485-3 bzw.
ZVEI Merkblatt:
„Vorsichtsmaßnahmen beim
Umgang mit Elektrolyt für
Bleiakkumulatoren")
45