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Heidolph Hei-TORQUE Expert Serie Notice D'instructions page 7

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Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Hinweise zum Produkt
Angewandte Richtlinien, Produktzertifizierung
CE-Kennzeichnung
Das Produkt erfüllt alle Vorgaben der folgenden Richtlinien:
NRTL-Zertifizierung
Das Produkt wurde entsprechend den folgenden Richtlinien geprüft:
• UL 61010-1 :2012/R2:2016-04
• UL 61010-2-051:2015
Restrisiken
Das beschriebene Produkt wurde nach dem – zum Zeitpunkt der Entwicklung – aktuellen Stand
der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln konzipiert und hergestellt.
Beim Aufbau und bei der Benutzung sowie bei Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten
gehen dennoch gewisse Restrisiken vom beschriebenen Produkt aus. Diese werden an
entsprechender Stelle im vorliegenden Dokument ausgewiesen und beschrieben.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Laborrührer des Typs Hei-TORQUE Expert und Hei-TORQUE Ultimate wurden speziell
für die folgenden Aufgaben entwickelt: Rühren, Mischen, Be- und Entgasen, Emulgieren,
Suspendieren.
Die Laborrührer des Typs Hei-TORQUE Expert und Hei-TORQUE Ultimate sind für den
Einsatz in den folgenden Bereichen geeignet: Chemie, Pharmazie, Biologie, Umweltanalytik,
Grundlagenforschung, Forschungslabors.
Jede andere Verwendung der beschriebenen Geräte gilt als nicht bestimmungsgemäß!
Konstruktionsbedingt ist im Lieferzustand ein Einsatz in der Nahrungsmittel-, Kosmetik- und
Pharmaindustrie sowie anderen vergleichbaren Industrien, die Produkte herstellen, die zum
Konsum durch Menschen oder Tiere oder zur Anwendung am Menschen oder Tier bestimmt
sind, ausschließlich in analytischen Prozessen oder unter laborähnlichen Bedingungen zulässig.
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Für einen Einsatz unter Bedingungen oder zu Zwecken, die von der bestimmungsgemäßen
Verwendung abweichen, sind ggf. zusätzliche Maßnahmen notwendig und/oder spezifische
Richtlinien und Sicherheitsvorschriften zu beachten (siehe u.a. Abschnitt „Sonstige Regularien"
auf Seite 10). Entsprechende Erfordernisse sind vom Betreiber in jedem Einzelfall zu evalu-
ieren und umzusetzen.
Die Einhaltung und Umsetzung aller einschlägigen Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen für
den jeweiligen Einsatzbereich liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers.
Sämtliche Risiken, die aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung resultieren, trägt
ausschließlich der Betreiber.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
CAN/CSA C22.2 No. 61010-1:2012/U2:2016-04
CAN/CSA C22.2 No. 61010-2-051:2015
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