REIFUNGSKÜHLSCHRANK
Kapitel 4 BETRIEB
4.1 ANWENDUNGEN UND GEBRAUCHSBESTIMMUNG
4.1.1 Gebrauchsbestimmung, vorgesehene und empfohlene Anwendung
Das Gerät ist zur Behandlung von Lebensmittelprodukten - Kühlung, Konservierung und Lagerung in Geschäftsbereichen -
ausgelegt.
4.1.2 Unsachgemäße und nicht erlaubte Anwendung
1) Behandlung von Produkten mit kontinuierlichem Kontrollbedarf, Kennzeichnungspflicht nach Temperaturänderungen bzw.
Unter¬brechungen der Kühlkette, z.B.:
- Medikamente
- Blutplasma
- temperaturanfällige chemische Reagenzien
2) Aufstellung in Bereichen mit Explosionsgefahr
Jeder nicht vorgesehene Gebrauch wird ausdrücklich als "unsachgemäß" betrachtet; der Hersteller übernimmt in solchen Fällen
keinerlei Haftung.
4.2 SICHERHEIT UND UNFALLSCHUTZ
Das Gerät ist mit den entsprechenden Vorrichtungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit des Benutzers
aus¬gerüstet.
Im folgenden sind die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz gegen mechanisch bedingte Gefahren aufgeführt:
- Stabilität: Das Gerät ist gemäß Entwurf und Herstellung so konzipiert, dass auch bei ausgezogenen Rosten und unter den
vorges¬ehenen Betriebsbedingungen ein Umstürzen, Umfallen oder unvorhergesehenes Verstellen auszuschließen ist
- Oberflächen, Kanten, Ecken: Die zugänglichen Gerätteile sind - unter Beachtung der Bedingungen für eine einwandfreie
Funk¬tionsweise - frei von scharfen Ecken, Kanten und rauen Oberflächen, die zu Verletzungen führen können
- Bewegliche Teile: Entwurf, Herstellung und Position wurden so vorgenommen, dass Gefahrensituationen vermieden werden. Einige
Teile sind mit festen Schutzvorrichtungen zur Unfallvermeidung durch Kontakt versehen
Im folgenden sind die Maßnahmen zum Schutz gegen sonstige Gefahren aufgeführt:
- Strom: Das Gerät ist gemäß Entwurf und Herstellung - und unter Beachtung der einschlägigen Normen - so konzipiert und aus¬gerüstet,
dass Gefahren durch den anliegenden Strom auszuschließen sind
- Geräuschemission: Das Gerät ist gemäß Entwurf und Herstellung so konzipiert, dass Gefahren durch Geräuschemissionen auf
ein Minimum reduziert sind
4.3 VORHANDENE SICHERHEITSVORRICHTUNGEN
Folgendes ist in jedem Fall untersagt (Abb. 8):
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- Abnahme bzw. Eingriff in die Verdampfer-Schutzabdeckung, die Schnit¬tverletzungen an den
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Verdampferlamellen verhindern soll
- Abnahme der an der Innenkante des Motorgehäuses angebrachten Typenschilder mit Hinweisen
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zu den technischen Eigenschaften (1) und zur Erdung (2)
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- Abnahme des am Schutzgehäuse des Verdampfers und bei der elektrischen Verkabelung im
Motorgehäuse angebrachten Typenschilds mit dem Hinweis der Unterbrechung der Stromversorgung
vor Arbeiten am Gerät (3)
- Abnahme des im Motorgehäuseinnern angebrachten Typenschilds mit Erdungshinweis (4)
- Abnahme des am Versorgungskabel angebrachten Typenschilds mit dem Hinweis zur Versorgungsart (5)
3
Bei Nichtbeachtung der o.a. Hinweise übernimmt der Hersteller keinerlei Verantwortung bezüglich
der Sicherheit des Geräts.
4.4 GRENZBETRIEBSBEDINGUNGEN
Das Gerät ist gemäß Entwurf und Herstellung für den Betrieb in Umgebungen mit Temperaturen
zwischen + 10°C und + 43°C. In Umgebungen mit Eigenschaften, die nicht den o.a. Daten entsprechen,
können die vom Hersteller zitierten Leistungen nicht gewährleistet werden.
Das Gerät muss mit folgender serienmäßige Spannung versorgt werden: 230 V +/- 10 % 50Hz.
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