REIFUNGSKÜHLSCHRANK
BEDIENUNGSANLEITUNG REIFUNGSKÜHLSCHRANK
Kapitel 1 ALLGEMEINE NORMEN UND ANWEISUNGEN
1.1 PRÜFUNG UND GARANTIE
Das Gerät wird gemäß den gültigen Normen im Werk des Herstellers geprüft und gebrauchsfertig geliefert.
Die Garantie beträgt 12 Monate ab Gerät-Lieferdatum und umfasst Reparatur oder Ersatz defekter Teile, mit Ausnahme elektrischer
und elektronischer Teile.
Offensichtliche Fehler und eventuelle auftragsabweichende Lieferungen sind dem Herstel¬ler innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt
mitzuteilen; anderenfalls können diesbezüglich keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Sämtliche anderen Fehler (nicht offensichtlich) sind innerhalb von 5 Tagen nach dem Auftreten, auf jeden Fall innerhalb der 12-
monatigen Garantiefrist, mitzuteilen. Dem Auftraggeber wird ausschließlich der Anspruch auf die Reparatur und den Ersatz der Ware
gewährt; ein Recht auf Schadensersatz bei direkten oder indirekten Schäden jedweder Natur ist in jedem Fall ausgeschlos¬sen. Der
Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der Ware muss auf jeden Fall in der durch die Garantie vorgegebenen Frist geltend gemacht
werden, wobei der Gesetz festgelegte Fristen auf die vertragsgemäße Frist abgekürzt sind.
Reparatur oder Austausch der Materialien erfolgen im Werk des Herstellers, zu dem die Lieferung der entsprechenden Teile frachtfrei
erfolgt; die anschließende Rücksendung wird gegen Nachnahme vorgenommen.
1.2 EINLEITUNG
Das vorliegende Handbuch dient zur Vermittlung sämtlicher erforderlichen Anleitungen zum korrekten Gebrauch des Geräts, zum
Erhalt in einwandfreiem Zustand und zur Gewährleistung der Benutzersicherheit.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten folgender Fachkräfte und Personen zu
defin¬ieren.
Monteur: ausgebildeter Techniker, der die Gerätaufstellung und Inbetriebnahme gemäß den im vorliegenden Handbuch aufgeführten
Anleitungen ausführt.
Benutzer: Anwender des Geräts für eigenen und empfohlenen Gebrauch nach sorgfältiger Einsichtnahme des Handbuchs.
Der Benutzer ist verpflichtet, das vorliegende Handbuch aufmerksam zu lesen und darauf stets Bezug zu nehmen.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, den Abschnitt 1.5 - Allgemeine Sicherheitsnormen - sorgfältig und wiederholt
durch¬zulesen.
Instandhalter für allgemeine Wartung: ausgebildeter Techniker, der allgemeine Wartungsarbeite am Gerät gemäß den im vorliegenden
Handbuch aufgeführten Anleitungen ausführt (siehe Kap. 5).
Instandhalter für außerplanmäßige Wartung: vom Hersteller autorisierter Techniker, der außerplanmäßiger Wartungsarbe¬iten am
Gerät ausführen kann (siehe Kap. 6).
Einige Handbuchabschnitte sind mit folgendem Symbol
zur Kennzeichnung eines wichtigen, aus Sicherheitsgründen zu
beachtenden Hinweises versehen.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung bei unsachgemäßem bzw. nicht vorgesehenem Gebrauch des Geräts und bei sämtli¬chen
Maschineneingriffen, die nicht den im vorliegenden Handbuch aufgeführten Anleitungen entsprechen.
Dieses Handbuch ist stets griffbereit aufzubewahren; ferner müssen sämtliche Fachkräfte davon Kenntnis genommen haben (Monteur,
Benutzer, Instandhalter für allgemeine und außerplanmäßige Wartung).
Die Vervielfältigung bzw. Verbreitung auch einzelner Abschnitte des Handbuchs ist in jedem Fall und in jeder Form verboten.
1.3 PRODUKTBESCHREIBUNG
Das Gerät besteht aus einem mit unterschiedlichen Materialen beschichtetem Modul-Karosserie und PUR-Schaum-Isolierung der
Dichte 42 kg/m3.
Die Instrumentierung ist auf dem Frontpaneel angebracht, das vorne das Motorgehäuse schließt, in dem die Verflüssigereinheit und
die elektrische Verkabelung untergebracht werden können.
Im Gerätinneren befinden sich Halterungen für Roste (Gitter) bzw. anderes mitgeliefertes Zubehör.
Die Türen verfügen über eine automatische Schließvorrichtung und Magnet-Dichtungen.
Bei der Entwicklung und Fertigung wurde es den einschlägigen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen, z.B. abgerundete
Innenkanten, Tiefziehteile mit Kondensatablass nach außen, glatte Oberflächen, feste Schutzvorrichtungen an mobilen Komponenten
oder gefährlichen Teilen.
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