SICHERHEITSHINWEISE
Die Last (Steinplatte), die angesaugt
und transportiert werden soll, muss
genügend Eigenstabilität aufweisen,
da ansonsten Bruchgefahr beim
Anheben besteht!
Steinplatten dürfen sich beim
Anheben keinesfalls durchbiegen –
darauf ist besonders bei dünnen und
großformatigen Steinplatten zu
achten!
Generell dürfen Lasten
(Steinplatten) nur mittig angesaugt
werden, da sonst die Last schief am
Gerät hängt was zum Bruch der Last
führen kann - speziell beim Anheben
von großformatigen Steinplatten mit
einer kleinen Saugplatte.
Standardsaugplatten sind nicht für
den Transport von Glasscheiben
geeignet!
GEFAHR
Die zulässigen Belastungsgrenzen sind im Kapitel 3 (Technische Daten) definiert und dürfen nicht unter-
oder überschritten werden. Beachten Sie hierzu auch das Typenschild bzw. die Traglast-Aufkleber!
Das Hebegerät darf nicht eigenständig umgebaut oder verändert werden. Es darf nur im Original-
Auslieferungszustand betrieben werden.
WARNUNG
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Saugplatten haben verschiedene Traglasten
Gefahr durch herabfallende Last (Steinplatte)
►
Auf jeder Saugplatte ist die zulässige Traglast angegeben.
Es dürfen nur Saugplatten des Herstellers PROBST verwendet werden!
►
Das Überschreiten der zulässigen und der angegeben Traglast der Saugplatten ist
strengstens untersagt !
Das Hebegerät wird ohne Saugplatte ausgeliefert.
Der Kunde ist verpflichtet, ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß
Art. 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42 durchzuführen (siehe auch Kap.
5.3).
Es besteht die Gefahr, dass durch Herabfallen der Last Körperteile gequetscht
oder Personen erschlagen werden.
Durch eigenmächtige Umbauten und Veränderungen verliert das Hebegerät die
benötigte Integrität. Seine Funktion kann nicht mehr gewährleistet werden.
►
Keine bauseitigen Änderungen am System vornehmen.
►
Keine Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. am Hebegerät anhängen.