Sicherheit
Überdruckbetrieb
Die Entleerung des Destillats und des Rückstand erfolgt im Überdruckbetrieb, d.h., die einge-
setzten Destillats- bzw. Rückstandsbehälter werden entsprechend mit Druck beaufschlagt!
Bei der Verwendung ungeeigneter Destillats- bzw. Rückstandsbehälter besteht die Gefahr,
dass ungeeignete Behälter bersten bzw. dass Medien unkontrolliert entweichen und die
Umgebung kontaminieren.
Insbesondere bei der Verarbeitung toxischer oder ätzender Stoffe besteht zudem ein hohes
Verletzungsrisiko!
Verwenden Sie ausschließlich die von Heidolph empfohlenen (siehe Abschnitt „Lieferumfang"
auf Seite 72) bzw. solche Destillats- bzw. Rückstandsbehälter, die ausreichend druckstabil
ausgelegt und mit einem ausreichend dimensionierten Überdruckventil ausgestattet sind.
Biogefährdung
Bei der Verarbeitung biogefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von
Gefahren für Personen und die Umwelt zu treffen, hierzu zählen u.a.:
➜
Unterweisung des Personals hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
➜
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Unterweisung des Personals im
Umgang mit dieser.
➜
Kennzeichnung des Geräts mit dem Warnsymbol für Biogefährdung.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefährdeten
Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt ausschließ-
lich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Besondere Hygienemaßnahmen für den Einsatz von Laborgeräten in
der Nahrungsmittel-, Kosmetik- und Pharmaproduktion
Bei einem Einsatz von Laborgeräten in den Produktionsprozessen der Nahrungsmittel-,
Kosmetik- oder pharmazeutischen Industrie sind vom Anwender besondere
Hygienemaßnahmen zu treffen, um Probenverunreinigungen zu vermeiden und jegliche
Gefährdung für Mensch und Umwelt soweit als möglich zu minimieren.
Beachten Sie bitte die folgenden Herstellerempfehlungen:
Allgemeine Maßnahmen
➜
Achten Sie auf eine saubere Arbeits- und Lagerumgebung beim Umgang mit Stoffen und
Materialien.
➜
Schulen Sie alle Mitarbeiter im Bereich Arbeitshygiene, dokumentieren Sie alle
Schulungsmaßnahmen und kontrollieren Sie die Umsetzung aller geforderten
Hygienemaßnahmen regelmäßig im laufenden Betrieb.
➜
Nutzen Sie ein Hygiene-Kontrollkonzept wie z.B. das HACCP (Hazard Analysis and Critical
Control Points). Das HACCP umfasst die folgenden Kriterien:
–
Gefahrenanalyse
–
Ermittlung kritischer Kontrollpunkte
–
Festlegung kritischer Grenzwerte
–
Etablierung eines Systems zur Überwachung und Kontrolle der kritischen
Gefahrenbeherrschungspunkte (CCP)
–
Korrekturmaßnahmen für nicht beherrschbare CCP
–
Etablierung eines Systems zur Verifizierung der Umsetzung aller Maßnahmen des
HACCP
–
Etablierung eines Systems zur Dokumentation aller zugehörigen Verfahren und
Protokolle
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