Eine in der DuoControl integrierte, automatisch wirkende
Sicherheitseinrichtung PRV* mit begrenztem Durchfluss
schützt die angeschlossenen Verbrauchsgeräte vor unzulässig
hohem Druck. Sobald auf der Ausgangsseite ein unzulässig
hoher Druck entsteht, öffnet das PRV und bläst den Über-
druck in die Luft ab. Nach dem Druckabbau schließt das PRV
automatisch.
* = Pressure Relief Valve = Überdruck-Abblaseventil
Sicherheitshinweise
– Für den Betrieb der Gasdruck-Regelanlage DuoControl ist
die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigpha-
se entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb
verboten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
– Für den Anschluss der Gasflaschen an die Gasdruck-Rege-
lanlage sind Hochdruckschläuche erforderlich. Die hierfür
notwendigen Hochdruckschläuche bietet Truma in den gän-
gigsten Anschlussvarianten für europäische Gasflaschen an
(siehe Seite 80).
Obwohl nicht immer zwingend vorgeschrieben, emp-
fiehlt Truma immer Hochdruckschläuche mit einer
Schlauchbruchsicherung (SBS) zu verwenden.
– Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätes-
tens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Her stellungs datum gegen neue ausgewechselt werden. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich.
Hinweise zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt:
– Vor Betrieb eines Flüssiggas-Geräts während der Fahrt müssen
die Angaben des jeweiligen Geräteherstellers beachtet werden.
– Für das Heizen während der Fahrt schreibt die Verordnung
(EG) Nr. 661/2009 und die verbindliche UN/ECE-Regelung
R 122 eine Sicherheitsabsperreinrichtung für Motorcaravans
und Caravans vor.
Die Gasdruck-Regelanlage Truma DuoControl CS erfüllt die-
se Anforderung.
Durch den Einbau einer Sicherheitsabsperreinrichtung, wie
z. B. der Gasdruck-Regelanlage Truma DuoControl CS, mit
entsprechend ausgelegter Gasinstallation, ist der Betrieb
einer typgeprüften Flüssiggasheizung während der Fahrt
gemäß der oben aufgeführten Verordnung europaweit
zulässig. Nationale Vorschriften und Regelungen müssen
beachtet werden.
– Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt**.
Die beiliegenden Aufkleber (Gasflaschen schließen während
der Fahrt) finden hier keine Anwendung.
**Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der
Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab
dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Be-
trieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung
mit einer Sicherheitsabsperreinrichtung nicht zulässig.
Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlos-
sen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen
versehen werden. Angeschlossene Gasflaschen gelten als Be-
triebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß
Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).
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