Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS mit Überdrucksicher-
heitseinrichtung S2SR (ÜDS) ist ein zweistufiger Regler. Bei
Ausfall einer der beiden Reglerstufen, z. B. durch Schmutz
bzw. andere Fremdkörper am Ventil, übernimmt die jeweils
andere Reglerstufe eine Druckreduzierung auf maximal
150 mbar.
Die Verwendung der MonoControl CS in geschlossenen Räu-
men (z. B. Haushalt), Booten oder in EX-Zone 0 (z. B. Tankwa-
gen) ist verboten.
Für eine mögliche Verwendung in Mobilheimen müssen die
nationalen Vorschriften beachtet werden. In Deutschland ist
die Verwendung in Mobilheimen verboten.
Sicherheitshinweise
– Für den Betrieb der Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS
ist die Verwendung von Gastanks aus denen Gas aus der
Gasphase entnommen wird zwingend vorgeschrieben.
Gastanks aus denen Gas aus der Flüssigphase entnommen
wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verboten, da sie
zur Beschädigung der Gasanlage führen.
– Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätes-
tens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Her stellungs datum gegen neue ausgewechselt werden. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich.
Betrieb der Gasanlage während der Fahrt
– Vor Betrieb eines Flüssiggas-Geräts während der Fahrt müs-
sen die Angaben des jeweiligen Geräteherstellers beachtet
werden.
– Für das Heizen während der Fahrt schreibt die Verordnung
(EG) Nr. 661/2009 und die verbindliche UN/ECE-Regelung
R 122 eine Sicherheitsabsperreinrichtung für Motorcaravans
und Caravans vor.
Die Gasdruck-Regelanlage Truma MonoControl CS erfüllt
diese Anforderung.
Durch den Einbau einer Sicherheitsabsperreinrichtung, wie
z. B. der Gasdruck-Regelanlage Truma MonoControl CS, mit
entsprechend ausgelegter Gasinstallation, ist der Betrieb
einer typgeprüften Flüssiggasheizung während der Fahrt
gemäß der oben aufgeführten Verordnung europaweit
zulässig. Nationale Vorschriften und Regelungen müssen
beachtet werden.
– Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.
** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der
Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab
dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Be-
trieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung
mit einer Sicherheits-Absperreinrichtung nicht zulässig.
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