Sicherheitshinweise - Truma MonoControl CS Gastank Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 18
Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS mit Überdrucksicher-
heitseinrichtung S2SR (ÜDS) ist ein zweistufiger Regler. Bei
Ausfall einer der beiden Reglerstufen, z. B. durch Schmutz
bzw. andere Fremdkörper am Ventil, übernimmt die jeweils
andere Reglerstufe eine Druckreduzierung auf maximal
150 mbar.
Die Verwendung der MonoControl CS in geschlossenen Räu-
men (z. B. Haushalt), Booten oder in EX-Zone 0 (z. B. Tankwa-
gen) ist verboten.
Für eine mögliche Verwendung in Mobilheimen müssen die
nationalen Vorschriften beachtet werden. In Deutschland ist
die Verwendung in Mobilheimen verboten.

Sicherheitshinweise

– Für den Betrieb der Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS
ist die Verwendung von Gastanks aus denen Gas aus der
Gasphase entnommen wird zwingend vorgeschrieben.
Gastanks aus denen Gas aus der Flüssigphase entnommen
wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verboten, da sie
zur Beschädigung der Gasanlage führen.
– Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätes-
tens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Her stellungs datum gegen neue ausgewechselt werden. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich.
Betrieb der Gasanlage während der Fahrt
– Vor Betrieb eines Flüssiggas-Geräts während der Fahrt müs-
sen die Angaben des jeweiligen Geräteherstellers beachtet
werden.
– Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß
der Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und
2006/119/EG bzw. UN ECE R122, für den Betrieb einer
Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits-
Absperreinrichtung vorgesehen werden. Diese verhindert
bei einem Leitungsabriss durch Unfall, dass ungewollt Gas
austreten kann.
Bei Caravans muss seit 08/2012 gemäß UN ECE R122
Anhang 8 (Amendment 3), für den Betrieb einer Flüssiggas-
heizung während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrich-
tung vorgesehen werden.
Die Truma Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS Gastank
erfüllt alle relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien
und erlaubt somit den europaweiten Betrieb der Gasanlage,
während der Fahrt.
– Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.
** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der
Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab
dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Be-
trieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung
mit einer Sicherheits-Absperreinrichtung nicht zulässig.
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