Sicherheit
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1
Bagger und andere Trägergeräte
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Das eingesetzte Trägergerät muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Bagger bedienen.
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Der Bediener des Trägergerätes muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
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Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes darf unter keinen Umständen überschritten werden!
2.9.2
Sicherheit im Verlegebetrieb
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Das Gerät nur an dessen Handgriffen in Position ziehen!
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Der Bediener muss das Gerät während des gesamten Transportes bis zum Absetzen ungehindert
beobachten können.
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Steinlagen nie außermittig aufnehmen, Kipp- und Verletzungsgefahr!
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Steinpaketlagen vorsichtig aufsetzen.
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Sicherheit vor Schnelligkeit.
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Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
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Arbeiten mit dem Gerät nur in bodennahem Bereich, nicht über Personen schwenken!
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Während des Verlegebetriebs, ist der Aufenthalt von Personen im Arbeits- und Fahrbereich verboten! Es sei
denn, es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des
Gerätes (an Handgriffen).
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Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Steinpaketlagen belastet ist.
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Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der Öffnungsweg der Greifarme durch einen Widerstand (z. B.
Steinstapel oder vergleichbares) blockiert ist!
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Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen. Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes beschädigt
werden.
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Plombe für Maximal-Druckeinstellung nie ohne Rücksprache mit dem Hersteller entfernen!
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Festsitzende Lasten nicht mit dem Hebegerät losreisen.
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Die Tragfähigkeiten und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
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