Sicherheitsvorschriften
Verletzungsgefahr
G
In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funktion der
Maschine verwendet.
G
Jeder Benutzer dieser Maschine muss diese Vorschriften genau kennen.
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der
Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie
den Arbeitssicherheitsvorschriften und den
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
entsprechen.
ALLGEMEINES
1 - Zusätzlich zu den in diesem Handbuch
enthaltenen Anweisungen die Gesetzgebung
bezüglich der Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften einhalten.
2 - Die auf der Maschine angebrachten
Warnungen informieren über die einzuhaltenden
Sicherheitsmaßnahmen und tragen zur
Unfallverhütung bei.
3 - Im Straßenverkehr die
Straßenverkehrsordnung einhalten.
4 - Vor Arbeitsbeginn muss sich der Benutzer
unbedingt mit den Antriebs- und
Bedienungsorganen der Maschine und ihren
jeweiligen Funktionen vertraut machen. Während
der Arbeit ist es dafür zu spät.
5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende
Teile geraten könnten, vermeiden.
6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen Normen
einen Schlepper mit Kabine oder Überrollbügel zu
verwenden.
7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die
direkte Umgebung kontrollieren (Kind!). Für
ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere
aus dem Maschinengefahrenbereich entfernen
(Wurfzone!).
8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf
der Maschine ist während der Arbeit oder beim
Fahren streng verboten.
9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden
Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen
Kupplungspunkten angehängt werden.
10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau
der Maschine am Schlepper geboten.
11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren, ob
der Ballast der Vorderachse des Schleppers
genügt. Die Ballastelemente müssen gemäß den
Vorschriften des Schlepperherstellers auf den
dafür vorgesehenen Haltern angebracht werden.
12 - Die maximale Achslast und das zulässige
Gespanngesamtgewicht einhalten.
13 - Das für den Straßenverkehr maximal
zulässige Außenmaß einhalten.
14 - Vor Straßenbenutzung die gesetzlich
vorgeschriebenen Schutz- und
Signalisierungsvorrichtungen (Licht- und
Rückstrahlelemente,...) anbringen und ihre
Funktion prüfen.
Gefahr der Beschädigung der Maschine
15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,
Schlauch,...) müssen so positioniert sein, dass sie
nicht ungewollt betätigt werden und dadurch
Unfälle oder Schäden hervorrufen können.
16 - Vor Benutzung der Straße die Maschine
gemäß Herstelleranweisungen in Transportstellung
bringen.
17 -. Fahrersitz nie bei laufender Maschine
verlassen.
18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen
immer dem Gelände, den Straßen und Wegen
angepaßt sein. Auf alle Fälle plötzliche
Richtungsänderungen vermeiden.
19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung
des Schleppers, die Straßenlage und die
Wirksamkeit der Bremsvorrichtungen werden
beeinflußt von Faktoren wie: Gewicht und Art der
angebauten Maschine, Belastung der Vorderachse,
Zustand des Geländes oder der Fahrbahn. Die den
Bedingungen entsprechenden
Vorsichtsmaßnahmen einhalten.
20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.
Überhang, Länge, Höhe und Gewicht der
Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.
21 - Vor jeder Benutzung der Maschine
kontrollieren, ob alle Schutzvorrichtungen
angebracht und in gutem Zustand sind. Bei
Beschädigung sofort austauschen.
22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle
Schrauben und Muttern fest angezogen sind,
insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt
sind (Scheiben, Paletten, Abschirmbleche...).
Notfalls anziehen.
23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine
aufhalten.
24 - Vorsicht! Auf den Fernsteuerungsorganen,
insbesondere auf denen mit hydraulischem
Regelkreis, kann es Stauch- und Abscherzonen
geben.
25 - Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem
Eingriff an der Maschine Motor abschalten,
Zündschlüssel abziehen und völligen Stillstand
aller bewegten Teile abwarten.
26 - Sich nicht zwischen Schlepper und Maschine
aufhalten, ohne zuvor die Parkbremse angezogen
und/oder Keile unter die Räder gelegt zu haben.
27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine
kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb
gesetzt werden kann.
28 - Die Aufhängöse nicht zum Heben der
gefüllten Maschine benutzen.
BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG DER
MASCHINE
Der Streuer darf nur für die Arbeiten eingesetzt
werden, für die er geplant ist.
Bei Beschädigung der Maschine infolge einer
Hinweis zur Erleichterung der Arbeit
nicht vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist
dieser nicht haftbar.
Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der
Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Benutzers.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der
Maschine setzt ebenfalls voraus:
- die Einhaltung der vom Hersteller verordneten
Benutzungs-, Wartungs- und
Instandsetzungsvorschriften,
- die ausschließliche Verwendung von
Originalersatzteilen, Originalausrüstungen und
Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller
empfohlen sind.
Der Streuer darf nur von kompetenten, mit den
technischen Daten und Benutzungsanweisungen
der Maschine vertrauten Personen benutzt,
gewartet und repariert werden, die über die
Risiken informiert sind, denen sie ausgesetzt sein
könnten.
Streng die gültige Reglementierung einhalten
bezüglich:
- der Unfallverhütung,
- der Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsordnung).
Die auf der Maschine angebrachten Warnungen
sind strengstens einzuhalten.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch
Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst
oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung
an der Maschine vorgenommen wurden.
Das von der Maschine hervorgerufene Geräusch
liegt unter 70 Dezibel.
ANHÄNGUNG
1 - Beim An- und Abkuppeln der Maschine am
Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkrafthebers so
stellen, dass der Hubvorgang nicht unerwartet ausgelöst
werden kann.
2 - Beim Anhängen der Maschine am
Dreipunktkraftheber des Schleppers darauf
achten, dass die Spindel- oder Zapfendurchmesser
dem Durchmesser der Schlepperkugelgelenke
entsprechen.
3 - Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich bestehen
Stauch- und Abscherrisiken!
4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-
Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und
Maschine aufhalten.
5 - Beim Transport muss die Maschine durch die
Versteifungsstreben des Krafthebers zur
Vermeidung von Unwucht und seitlichen
Pendelbewegungen stabilisiert werden.
6 - Beim Transport der Maschine in angehobener
Stellung den Kraftheber-Steuerhebel blockieren.
7 - Die Maschine niemals bei befülltem Tank
abhängen.
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