Diese Betriebsanleitung gehört zur Hebebühne. Im Falle eines Besitzerwechsels ist
sie dem Nachfolger auszuhändigen.
1.2
Vorgehensweise bei einer Störung
Tritt eine Störung an der Maschine auf, sind die in den
nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Anweisungen zu
befolgen!.
1.3
Vorsichtsmaßnahmen, die der Sicherheit des Bedienpersonals
dienen
Währen des Betriebs der Hebebühne darf das Bedienpersonal nicht unter dem
Einfluss von Beruhigungsmitteln, Drogen oder Alkohol stehen.
Bevor das Fachpersonal die Hebebühne zu bedienen beginnt, soll
es eine ganz genaue Kenntnis der Stelle und Funktion des ganzen
Schaltapparates, sowie der im Kapitel „Betrieb und Verwendung"
beschriebenen Eigenschaften haben
1.4
Warnungen
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an der Hebebühne
schlissen eine Haftung seitens des Herstellers für daraus
resultierenden Personen- und Sachschäden aus. Insbesondere
stellt das Außerfunktionsetzen bzw. Entwerfen der
Sicherheitsvorrichtungen einen groben Verstoß gegen die
Unfallverhütungsvorschriften dar.
Die Hebebühne darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden .
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden. Bei Einbau
von Fremdteilen sind Schäden an Menschen oder Gegenständen
nicht auszuschließen.
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