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Konformitätserklärung; Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Saphir comfort IR Instructions De Montage

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Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Klimagerät Saphir comfort IR / BT
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
3.2 Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.3 Funkentstörung von KFZ UN ECE R10
3.4 Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
und trägt die Typgenehmigungsnummer E24 10R-040991
und das CE-Zeichen.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN55014-1:2000+A1:2001+A2:2002; EN61000-3-2:2000;
EN61000-3-3:1995+ A1:2001; EN55014-2:1997+A1:2001;
EN61000-4-2:1995+A1:1998+A2:2001;
EN61000-4-4:1995+A1:2001+A2:2001; EN61000-4-
5:1995+A1:2001 ; EN61000-4-6: 1996+A1:2001 ; EN61000-
4-11:1994+A1:2001 ; EN378:2003; EN814:1997; EN60335-1,
EN60335-2-40; 2004/104/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG;
2004/108/EG; 2000/53/EG
5. Überwachende Stelle
National Standards Authority of Ireland (NSAI)
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: ppa Axel Schulz
Leiter Produktcenter
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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten.
Der Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung be-
seitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
Putzbrunn, 21.10.2013
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe www.truma.com). Bezeichnen Sie bitte Ihre Beanstan-
dungen im Detail und geben Sie die Seriennummer des Gerä-
tes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersen-
den. Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner ver-
sandt werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell ent-
stehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
den Geräten,
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
Gebrauchsanweisungen,

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